In mehreren Kantonen treiben derzeit dubiose Telefonbetrüger ihr Unwesen. Unbekannte Anrufer geben sich als Mitarbeiter eines Statistikamtes aus und wollen persönliche Angaben erfahren. Die Behörden in den Kantonen der Zentralschweiz, Aargau, Solothurn, Thurgau und Schaffhausen warnten die Bevölkerung.
Die Befrager versuchten am Telefon unter anderem Angaben über Haushaltsdaten wie Personenzahl, Altersangaben, Einkommen und Ausgaben für Krankenkassen zu erhalten, heisst es in einer Mitteilung von Lustat Statistik Luzern.
Die Polizei empfiehlt, keine Auskünfte an fremde Personen zu geben. Der Zweck der Anrufe sei unklar, hält das Zentralschweizer Polizeikorps fest. Zurzeit würden keine Hinweise auf strafrechtliche Handlungen bestehen.
Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich die unbekannten Personen unter falschen Angaben entsprechende Daten der betroffenen Haushalte zusammenstellten, um später in betrügerischer Absicht darauf zurückgreifen zu können.
Anrufer reden gebrochen Deutsch oder Hochdeutsch
Bei der Luzerner Polizei gingen innert zwei Tagen rund neun Hinweise von betroffenen Personen ein, wie ein Sprecher auf Anfrage erklärte. Die Anrufe seien laut Angaben der Betroffenen in gebrochenem Deutsch oder Hochdeutsch durchgeführt worden.
Auch die Aargauer Behörden warnten die Bevölkerung. Unbekannte riefen in den letzten Tagen mehrere Haushalte im Aargau an, wie das kantonale Departement Finanzen und Ressourcen mitteilte.
Die Anrufer gaben sich als Mitarbeitende von Statistik Aargau aus und bedrängten die angerufenen Personen, sie seien zur Auskunft verpflichtet, da sie nicht auf einen Brief geantwortet hätten, der ihnen vor einiger Zeit zugeschickt worden sei.
Bundesamt informiert jeweils im Voraus
Im Auftrag des Bundes können Meinungsforschungsinstitute telefonische Erhebungen durchführen, wie die Aargauer Behörden festhalten. In diesen Fällen werden jene Personen, die zur Stichprobengruppe gewählt wurden, mit einem offiziellen Brief des Bundesamtes für Statistik (BFS) mit Sitz in Neuenburg vorgängig informiert.
Das BFS orientiert im Brief über den Zweck der Erhebung und die Dauer des Telefongesprächs. Bei diesen Briefen des BFS ist jeweils ein Erkennungscode aufgedruckt, den die befragte Person vom Telefoninterviewer zur Bestätigung erfragen kann.