Die Durchlässigkeit innerhalb des Aargauer Schulsystems soll verbessert werden. Mit den von der Aargauer Regierung vorgeschlagenen Verordnungsänderungen soll auch die Repetitionsquote gesenkt und der administrative Aufwand für die Schulen verringert werden.
Anlass für die am Freitag in die Anhörung geschickte Neuregelung der Übertrittsverfahren ist ein parlamentarischer Auftrag, der die Abschaffung der Übertrittsprüfungen von der Primarschule in die Oberstufe fordert.
Zudem will die Regierung im Hinblick auf die Einführung der standardisierten Leistungsmessungen an der Volksschule im Schuljahr 2016/17 einige Anpassungen beim Übertritt von der Oberstufe in die Mittelschulen vornehmen.
Keine Aufnahme- und Übertrittsprüfungen mehr
Derzeit erfolgt der Übertritt von der Primarschule an die Real-, Sekundar- oder Bezirksschule aufgrund einer Empfehlung der Primarlehrperson. Bei Uneinigkeit zwischen Lehrperson und Eltern kann eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden. Diese verursacht hohe Kosten bei geringer Erfolgsquote.
In Zukunft sollen keine Aufnahme- und Übertrittsprüfungen mehr stattfinden. Das Empfehlungsverfahren soll bestehen bleiben. Die Lehrpersonen orientieren die Eltern ab dem zweiten Semester der 5. Klasse über den Leistungsstand ihrer Kinder.
Zur Erhöhung der Durchlässigkeit an der Oberstufe sollen Schülerinnen und Schüler mit sehr guten Leistungen die Möglichkeit erhalten, bereits nach dem ersten Semester der ersten Oberstufenklasse ohne Repetition eines Schuljahres in den nächst höheren Oberstufentyp zu wechseln.
Kein Sitzenbleiben mehr
Repetitionen an der Sekundar- und Bezirksschule sind in Zukunft nicht mehr vorgesehen, beziehungsweise nur noch im Ausnahmefall möglich. Bei ungenügenden Leistungen erfolgt ein Wechsel von der Bezirks- in die Sekundarschule oder von der Sekundar- in die Realschule.
Die Revision sieht zudem vor, die Bezirksschulabschlussprüfung gänzlich durch das bereits heute geltende Übertrittsverfahren von der Bezirksschule an die Mittelschulen abzulösen. Ein direkter Zugang zum Gymnasium ist weiterhin für Schülerinnen und Schüler der Bezirksschule möglich, welche einen Notendurchschnitt von 4,7 erreichen.
Bedeutung von Deutsch und Mathematik wird erhöht
Die Anforderungen an künftige Mittelschülerinnen und -schüler werden aber durch zwei Massnahmen leicht erhöht. Die Noten der Fächer Deutsch und Mathematik werden bei der Berechnung des erforderlichen Notendurchschnitts doppelt gezählt. In diesen beiden Fächern muss mindestens die Note 4 erreicht werden.
Obwohl die Verordnungsänderung in der Kompetenz des Regierungsrates liegt, findet eine freiwillige Anhörung statt. Diese richtet sich an ausgewählte Interessensvertreter und an die politischen Parteien. Die Inkraftsetzung ist per 1. August 2016 geplant. Die Umsetzung der neuen Übertrittsverfahren erfolgt somit ab dem Schuljahr 2016/17.