Am 28. Februar 2016 stimmt das Volk über vier eidgenössische Vorlagen ab: Die Durchsetzungsinitiative, den Bau der zweiten Gotthardröhre, die Spekulationsstopp-Initiative und die Initiative gegen die Heiratsstrafe. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.
Mit der Durchsetzungsinitiative will die SVP die buchstabengetreue Umsetzung der Ausschaffungsinitiative erreichen. Diese werde nicht rasch genug im Gesetz konkretisiert und bei der Umsetzung werde der Volkswillen missachtet, argumentiert die SVP.
Bei der Sanierung der zweiten Gotthardröhre kann das Volk zum dritten Mal nach 1994 (Alpenschutzinitiative) und 2004 (Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative), direkt oder indirekt über den Bau eines zweiten Strassentunnels durch den Gotthard entscheiden. Bisher sagte es Nein.
Aus Sicht von Bundesrat und Parlament ist ein neuer Strassentunnel nötig, um den ersten, 1980 eröffneten zu sanieren. Der Verein «Nein zur zweiten Gotthardröhre» hatte dagegen das Referendum ergriffen.
Ehe gegenüber anderen Lebensformen benachteiligt
Die CVP fordert mit ihrer Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe», dass die Ehe «gegenüber anderen Lebensformen nicht benachteiligt wird, namentlich bei den Steuern und den Sozialversicherungen».
Die Spekulationsstopp-Initiative war von den JUSO gemeinsam mit der SP, den Grünen und mehreren Hilfswerken lanciert worden. Die Initianten wollen der Spekulation mit Nahrungsmitteln einen Riegel schieben, weil sie sie für den Hunger auf der Welt mitverantwortlich machen.
Die Initiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln» verlangt ein Verbot für Banken, Vermögensverwalter und Versicherungen, in Finanzinstrumente zu investieren, die sich auf Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel beziehen. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab.