Duvalier-Gelder: Grünes Licht für Verfahren zur Rückerstattung

Der Weg für das Verfahren zur Rückerstattung der Gelder des Duvalier-Clans an Haiti ist frei. Ex-Diktator Jean-Claude Duvalier und seine Verwandten haben den Sperrungs- und Einziehungsentscheid des Bundesverwaltungsgericht nicht ans Bundesgericht weitergezogen.

Die Schweiz kann Geld des Ex-Diktators Duvalier an Haiti überweisen (Bild: sda)

Der Weg für das Verfahren zur Rückerstattung der Gelder des Duvalier-Clans an Haiti ist frei. Ex-Diktator Jean-Claude Duvalier und seine Verwandten haben den Sperrungs- und Einziehungsentscheid des Bundesverwaltungsgericht nicht ans Bundesgericht weitergezogen.

Die rund fünf Millionen Franken sind bereits seit fast einem Vierteljahrhundert in der Schweiz blockiert. 2002 wurde die Sperre auf Basis eines Bundesratsentscheides angeordnet. 2011 leitete das Eidg. Finanzdepartement dann mit Blick auf eine Rückerstattung an Haiti das Einziehungsverfahren ein.

Entscheide rechtskräftig

Im vergangenen September wies das Bundesverwaltungsgericht die dagegen erhobene Beschwerde des Ex-Diktators und mehrerer seiner Verwandten ab. Nachdem laut Auskunft des Bundesgerichts bei ihm dagegen keine Beschwerden eingegangen sind, sind die Urteile aus St. Gallen mittlerweile rechtskräftig geworden.

Mit den nun definitiven Sperrungs- und Einziehungsentscheiden steht dem eigentlichen Verfahren zur Rückerstattung der Gelder an Haiti nichts mehr im Weg. Der ehemalige haitianische Staatspräsident und sein Umfeld hatten Teile ihres Vermögens in die Schweiz geschafft.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte in seinen Urteilen vom September, dass es sich dabei um illegal erworbene Mittel handle. Zur Amtszeit des Duvalier-Clans habe in Haiti Korruption «in notorisch hohem Umfang» geherrscht.

Rechtshilfeersuchen von 1986

Die Potentatengelder aus dem Karibikstaat beschäftigten die Schweiz seit 1986. Damals reichten die Behörden Haitis ein Rechtshilfeersuchen ein, mit dem sie die Blockierung der Vermögenswerte des gestürzten Diktators verlangten.

Seither sind die Gelder dauerhaft gesperrt, sei es im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, sei es aufgrund des bundesrätlichen Entscheids von 2002. Seit dem 2011 bildet das Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte (RuVG) die rechtliche Basis für die Blockierung.

Es soll eine rasche Rückgabe der Gelder ermöglichen und sicherstellen, dass diese nicht in falsche Hände geraten, sondern vielmehr mithelfen, die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern und den Rechtsstaat zu stärken.

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