E-Zigaretten sind ab Fahrplanwechsel in Zug, Bus und Tram verboten

E-Zigaretten sind vom Fahrplanwechsel an in Zügen, Bussen, Trams und auf Schiffen ausdrücklich verboten. Wer mit einer E-Zigarette erwischt wird, muss vom 15. Dezember an 25 Franken Busse bezahlen. Beim Bund wird eine Regelung für den Umgang mit nikotinhaltigen E-Zigaretten geprüft.

E-Zigaretten werden aus dem Öffentlichen Verkehr verbannt (Bild: sda)

E-Zigaretten sind vom Fahrplanwechsel an in Zügen, Bussen, Trams und auf Schiffen ausdrücklich verboten. Wer mit einer E-Zigarette erwischt wird, muss vom 15. Dezember an 25 Franken Busse bezahlen. Beim Bund wird eine Regelung für den Umgang mit nikotinhaltigen E-Zigaretten geprüft.

Die Regelung in öffentlichen Verkehrsmitteln schaffe Rechtssicherheit, sagte Roger Baumann, Sprecher des Verbandes öffentlicher Verkehr (VöV) am Dienstag in der Sendung «espresso» von Schweizer Radio SRF1. Für Zugbegleiter sei es nicht kontrollierbar, ob jemand eine herkömmliche Zigarette oder eine E-Zigarette rauche.

Bei SBB und in Restaurants kaum Probleme

Die SBB begrüsst die klare Regelung, auch wenn E-Zigaretten im Bahn-Alltag kaum Probleme verursachen, wie Sprecher Reto Schärli auf Anfrage sagte. Die SBB fordere Raucherinnen und Raucher von E-Zigaretten bereits heute auf, die Zigarette auszuschalten. Die meisten Fälle liessen sich in Minne und mit Kulanz lösen, sagte Schärli.

In Restaurationsbetrieben gibt es keine konkrete Regelung zu E-Zigaretten, wie es bei GastroSuisse hiess. Jeder gastgewerbliche Unternehmer könne selbst entscheiden, ob er Raucher mit E-Zigaretten akzeptiere oder nicht.

Auf Swiss-Flügen sind E-Zigaretten seit jeher verboten. «Sie fallen unter das generelle Rauchverbot an Bord», sagte Sprecherin Myriam Ziesack.

BAG prüft gesetzliche Regelung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) stellt fest, dass der Konsum von E-Zigaretten in der Schweiz steigt, vor allem unter jungen Leuten, wie Sprecher Daniel Bach sagte. Das Lebensmittelgesetz verbietet zwar den Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten. Der Konsum im Eigenbedarf ist aber erlaubt.

Weil Konsumenten ihre Ware im Ausland einkauften, gebe es keine Angaben zu den Mengen von importierten E-Zigaretten. Und weil der Konsum der elektronischen Zigaretten im Lebensmittelrecht geregelt ist, werden sie von der Gesetzgebung zum Schutz vor dem Passivrauchen nicht erfasst.

Wie schädlich das Passivrauchen in der Umgebung einer E-Zigarette ist, ist laut Bach noch weitgehend unbekannt. Man wisse jedoch, dass Nikotin, Krebs erzeugende Substanzen und Flüssigkeitspartikel in die Luft gelangten. Von daher könnte es durchaus zu Belastungen für die Gesundheit kommen.

Auch zur Frage, ob E-Zigaretten junge Menschen zum Rauchen animierten oder dazu, später auf konventionelle Zigaretten umzusteigen, seien noch keine verlässlichen Aussagen möglich.

Beim Bund wird geprüft, ob der Umgang mit nikotinhaltigen E-Zigaretten – zum Beispiel Herstellung, Deklaration oder Werbung – im Rahmen der ohnehin anstehenden Revision des Tabakproduktegesetzes rechtlich geregelt werden soll.

«Eine Option wäre, die E-Zigaretten herkömmlichen Zigaretten gleichzustellen», sagte Bach. Vorgesehen sei, die Vernehmlassung im in der ersten Jahreshälfte 2014 zu eröffnen.

Verdampfende Flüssigkeit wird inhaliert

E-Zigaretten sind keine Glimmstengel, sondern «Dampfstengel»: Sie bestehen nach Angaben des BAG aus einem elektrisch betriebenen Zerstäuber, einem Akku und einem Mundstück mit auswechselbarer Patrone. Diese enthält eine Flüssigkeit, die das Nikotin enthält.

Beim Ziehen an der Zigarette leuchtet eine Diode auf, ein Sensor aktiviert den Zerstäuber und erhitzt die Flüssigkeit, so dass diese verdampft und inhaliert werden kann.

Der Bundesrat befreite nicht nikotinhaltige E-Zigaretten – sie dürfen in der Schweiz vertrieben werden – per 1. April 2013 von der Tabaksteuer. Damit erfüllte er einen Auftrag des Parlaments.

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