Die Ethical Coffee Company (ECC) darf ihre Nespresso-kompatiblen Kaffeekapseln in der Schweiz nun doch vertreiben: Das Waadtländer Kantonsgericht hat sein 2011 verfügtes provisorisches Verkaufsverbot aufgehoben.
Dies sagte ECC-Gründer Jean-Paul Gaillard am Montagabend der Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte damit eine Information des Onlineportals des Westschweizer Radio und Fernsehens RTS.
Das Gericht fällte den Entscheid aufgrund eines Gutachtens, das der Frage nachging, ob die Form der Nespresso-Kapseln technisch notwendig ist.
Für den Exklusivitätsanspruch seiner Kaffeekapseln stützt sich Nespresso nämlich unter anderem auf die Registrierung der Form als dreidimensionale Marke. Das Gutachten wurde nötig, nachdem ECC erfolgreich vor Bundesgericht gegen das Verkaufsverbot rekurriert hatte.
Nespresso bedauert Entscheid
ECC hatte im Spätsommer 2011 damit begonnen, seine Kaffeekapseln in Media-Markt- und Saturn-Geschäften auf dem Schweizer Markt zu vertreiben. Nespresso und die Muttergesellschaft Nestlé gingen jedoch erfolgreich juristisch dagegen vor.
Nespresso bedauerte in einer Mitteilung vom Montagabend den Entscheid. Es handle sich jedoch um einen provisorischen Entscheid, betonte das Unternehmen. Das Gutachten weist aus Sicht von Nespresso Mängel auf. Das Unternehmen analysiert es zurzeit und zieht einen Rekurs in Betracht.
Nestlé kassierte Busse
Auch in Frankreich beschäftigte der Streit der beiden Unternehmen die Justiz: Nestlé musste aufgrund eines Entscheids vom vergangenen Juni insgesamt 540’000 Euro an ECC wegen unlauterem Wettbewerb zahlen.
Das Pariser Handelsgericht entschied zugunsten des Walliser Unternehmers ECC und seines Gründers Gaillard. Die Strafe für Nestlé, Nestlé France und Nespresso belief sich auf 500’000 Euro. 40’000 Euro wurden zusätzlich für Anwaltskosten fällig. ECC vertreibt eigene Kapseln, die in Nespresso-Kaffeemaschinen verwendet werden können, seit 2010 in Frankreich.