Economiesuisse für Selbstdeklaration

Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse ist offen gegenüber der Forderung, dass ausländische Bankkunden künftig bestätigen müssen, ihr Geld versteuert zu haben. Verbandspräsident Gerold Bührer stellt aber Bedingungen für eine solche Selbstdeklarations-Pflicht.

Gerold Bührer stellt Bedingungen (Archiv) (Bild: sda)

Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse ist offen gegenüber der Forderung, dass ausländische Bankkunden künftig bestätigen müssen, ihr Geld versteuert zu haben. Verbandspräsident Gerold Bührer stellt aber Bedingungen für eine solche Selbstdeklarations-Pflicht.

„Voraussetzung ist für mich, dass die Selbstdeklaration Einzug in internationale Regelwerke – etwa von der OECD – findet. Ich bin gegen einen Alleingang“, sagte Bührer in einem Interview der „SonntagsZeitung“.

Es brauche zudem juristische Abklärungen, wie sich die Selbstdeklaration in der Praxis umsetzen lasse. Der Kunde solle nur eine Erklärung gegenüber der Bank unterschreiben müssen. „Es kann nicht die Aufgabe der Banken sein, zu überprüfen, ob die Kunden das Geld versteuert haben“, sagte Bührer.

Denn eine Haftung für die Aussagen der Kunden könnten die Banken schlicht nicht übernehmen. Die Forderung der SP, dass ausländische Bankkunden künftig einen Beweis für die Versteuerung vorlegen müssen, geht für Bührer „eindeutig zu weit“.

Auch der Chef der Zürcher Kantonalbank (ZKB), Martin Scholl, wehrt sich dagegen, dass Banken nicht nur eine Erklärung der Kunden entgegen nehmen sollen, sondern gleichzeitig überprüfen müssten, ob die Erklärung auch stimmt.

„Mission Impossible“

Scholl bezeichnete eine solche Vorgabe gegenüber der Zeitung „Sonntag“ als „Mission Impossible.“ Grundsätzlich sei eine Selbstdeklaration aber eine Option in Richtung eines integren Finanzplatzes.

Weil auch die ZKB wegen der Annahme von amerikanischen Kundengeldern ins Visier der US-Behörden geraten ist, verzichtet Scholl derzeit auf Reisen in die USA, wie er weiter erklärte.

„Wenn man in ein solches Verfahren involviert ist, ist man als Bank gut beraten, zum Schutz der Mitarbeiter und des Managements das Reiseregime zu überprüfen und Restriktionen anzuordnen. Das ist eine reine Vorsichtsmassnahme“, sagte Scholl.

Die Frage nach personellen Konsequenzen bei der ZKB wegen der Affäre stelle sich nicht. Scholl wollte auch nicht über mögliche Folgen für die ZKB spekulieren, sollte die Bank angeklagt werden.

Nächster Artikel