Die Selbstbestimmungsinitiative der SVP stellt nicht nur Menschenrechtsgarantien infrage. Auch die Wirtschaft wäre von einer Annahme betroffen. Economiesuisse-Direktorin Monika Rühl sieht das Erfolgsmodell Schweiz in Gefahr.
Die Schweiz würde sich mit einer Annahme international ins Abseits manövrieren, erklärte Economiesuisse-Direktorin Monika Rühl am Donnerstag vor den Medien in Bern. Als Vertragspartnerin würde sie unberechenbar, unzuverlässig und unglaubwürdig. Politische Stabilität und Rechtssicherheit gehörten aber zu den wichtigsten Standortkriterien für Unternehmen.
Rühl stützte ihren Befund auf ein Gutachten, das die Zürcher Völkerrechtlerin Christine Kaufmann im Auftrag des Wirtschaftsdachverbands verfasst hatte. Sie untersuchte die Auswirkungen der Initiative auf wirtschaftlich wichtige Staatsverträge.
Neue Unsicherheit
Exemplarisch nahm Kaufmann fünf ausgewählte Abkommen unter die Lupe. Ihr Fazit: Die Selbstbestimmungsinitiative der SVP würde das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht nicht klären. Für die Wirtschaft würde sie aber viele neue Unsicherheiten schaffen. Die Initiative werfe zahlreiche Fragen auf, auf die es keine Antworten gebe, erklärte die Juristin. «Sicher ist nur, dass das Risiko von Rechtsunsicherheit besteht.»
Kaufmann untersuchte in ihrem Gutachten unter anderem Verträge im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO. Jener zum öffentlichen Beschaffungswesen zum Beispiel unterstand nicht dem fakultativen Referendum. Ein Streitfall könnte laut Kaufmann unter Umständen eine Kündigung nötig machen. Neues Verfassungsrecht, das den multilateralen WTO-Abkommen widerspricht, könnte sogar zum Austritt aus der WTO führen. Diese Gefahr bestünde etwa bei Annahme der Ernährungssouveränitäts-Initiative.
Bei Investitionsschutzabkommen könnte die Selbstbestimmungsinitiative eine Entschädigungspflicht der Schweiz auslösen. Der Zuwanderungsartikel oder laufende Initiativprojekte könnten zu Konflikten mit dem Freihandelsabkommen mit China führen. Das würde bei Annahme der Selbstbestimmungsinitiative Nachverhandlungen nötig machen. Scheitern diese, müsste das Abkommen gekündigt werden.
EMRK schützt auch Unternehmen
Das Gutachten hebt auch die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für die Wirtschaft hervor. Unternehmen seien Träger einzelner Konventionsrechte und könnten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde führen, heisst es. Von Bedeutung sind etwa der Schutz von Privatsphäre und Daten, die Meinungsfreiheit oder Verfahrensrechte.
Insgesamt drohen gemäss dem Gutachten neue rechtliche Unsicherheiten. Da das internationale Wirtschaftsrecht stark auf den Prinzipien der Vertragstreue, Transparenz und Vorhersehbarkeit aufbaue, bestehe das Risiko, dass sich diese Unsicherheiten negativ auf vertraglich geregelte Wirtschaftsbeziehungen der Schweiz auswirkten, stellte Kaufmann fest.
Laut Rühl hängt der wirtschaftliche Erfolg der Schweiz ganz wesentlich mit dem internationalen Wirtschaftsrecht zusammen. Die Selbstbestimmungsinitiative greife dieses in seinem Kern an und rüttle damit am Erfolgsmodell Schweiz. «Und dies, obwohl aus Sicht der Wirtschaft keinerlei Handlungsdruck besteht», sagte die Direktorin des Wirtschaftsdachverbands. Für sie zeigt das Gutachten, «dass die Initiative über die Menschenrechte hinaus gefährlich ist».
Reaktion auf Gerichtsurteil
Die SVP hat die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» (Selbstbestimmungsinitiative) im August 2016 eingereicht. Auslöser war ein Bundesgerichtsurteil zur Wegweisung eines Ausländers. Das Gericht sah sich trotz Annahme der Ausschaffungsinitiative an die EMRK und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gebunden.
Die SVP will daher ausdrücklich festhalten, dass die Verfassung gegenüber dem Völkerrecht Vorrang hat – unter Vorbehalt von zwingenden Bestimmungen wie dem Verbot der Sklaverei. Im Fall eines Widerspruchs zwischen völkerrechtlichen Verpflichtungen und der Bundesverfassung soll sich der Bund für eine Anpassung der völkerrechtlichen Verpflichtungen einsetzen. Ist das nicht möglich, müsste der völkerrechtliche Vertrag gekündigt werden.
Für das Bundesgericht sollen zudem völkerrechtliche Verträge nicht mehr massgebend sein, wenn sie nicht dem Referendum unterstanden. Die Initiative liegt derzeit beim Bundesrat. Dieser will das Volksbegehren ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen. Die Volksabstimmung findet frühestens nächstes Jahr statt.