EDI reicht nach Hacker-Vorwurf Klage gegen Unbekannt ein

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am Dienstag bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Es will die Umstände des versuchten Hackerangriffs auf den Krankenkassen-Prämienrechner priminfo.ch klären lassen. Gleichzeitig wird die Vereinbarung mit comparis.ch gekündigt.

Ein Screenshot der Website von comparis.ch (Symbolbild) (Bild: sda)

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am Dienstag bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Es will die Umstände des versuchten Hackerangriffs auf den Krankenkassen-Prämienrechner priminfo.ch klären lassen. Gleichzeitig wird die Vereinbarung mit comparis.ch gekündigt.

Der Internetvergleichsdienst comparis.ch hatte letzte Woche eingeräumt, dass ein inzwischen entlassener Mitarbeiter am 28. September 2011 auf eigene Initiative einen Hacker-Angriff auf priminfo.ch versucht habe.

„Unter den gegebenen Umständen fühlt sich das EDI nicht mehr an die mit comparis.ch unterzeichnete Vereinbarung vom Juni 2012 gebunden“, heisst es in einer Medienmitteilung des Departements. Das versuchte Hacking war letzten Donnerstag vom Westschweizer Wochenmagazin „L’Hebdo“ publik gemacht worden.

Die Aufkündigung der Vereinbarung mit comparis.ch verbindet das EDI mit der Absicht, gleichzeitig den Krankenkassen-Prämienrechner des Bundes, priminfo.ch, zu verbessern. Das EDI wolle den Versicherten „eine optimale Dienstleistung mit transparenten Vergleichsmöglichkeiten“ bieten.

comparis.ch fordert Akteneinsicht

comparis.ch seinerseits will alle Dokumente einsehen, die mit den Hacking-Vorwürfen gegen das Unternehmen zu tun haben. Die Akteneinsicht durchsetzen will der Dienst via Öffentlichkeitsgesetz.

Es sei befremdend, dass comparis.ch erst jetzt und durch die Medien mit den Vorwürfen konfrontiert werde, schreibt der Vergleichsdienst in einer Mitteilung vom Dienstag.

Das Unternehmen kritisiert, weder das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation, welches die inkriminierten Abfragen bemerkt habe, noch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beziehungsweise das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hätten comparis.ch in den vergangenen elf Monaten mit Beweisen konfrontiert.

Aus diesem Grund reicht comparis.ch nun ein Gesuch gemäss dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip ein. Die Firma will Einsicht in alle Dokumente, in denen von den Vorwürfen die Rede ist. Dabei gehe es besonders um die Korrespondenz zwischen den beteiligten Behörden, schreibt comparis.ch.

Verdacht auf rufschädigendes Vorgehen

Konkret will comparis.ch wissen, seit wann die Vorwürfe dem BAG respektive dem EDI bekannt sind und wie sich die Behörden dazu gestellt haben. comparis.ch möchte auch wissen, wer die Dokumente den Medien warum zugespielt hat.

„Dass die Dokumente jetzt erst, kurz vor Bekanntgabe der Krankenkassenprämien, in den Medien erscheinen, lässt den Verdacht eines gezielten, rufschädigenden Vorgehens gegen comparis.ch aufkommen“, heisst es in der Medienmitteilung.

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