EFK kritisiert Kantone wegen Steuerpraxis

In den Kantonen Schaffhausen, Freiburg, Neuenburg und Waadt haben sich zahlreiche ausländische Firmen angesiedelt, denen im Gegenzug Steuererleichterungen gewährt worden sind. Die Eidg. Finanzkontrolle kommt nun zum Schluss, dass viele der Firmen, die eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllt haben.

Bei Steuererleichterungen für Firmen geht möglicherweise nicht alles mit rechten Dingen zu (Symbolbild) (Bild: sda)

In den Kantonen Schaffhausen, Freiburg, Neuenburg und Waadt haben sich zahlreiche ausländische Firmen angesiedelt, denen im Gegenzug Steuererleichterungen gewährt worden sind. Die Eidg. Finanzkontrolle kommt nun zum Schluss, dass viele der Firmen, die eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllt haben.

Bis Ende 2007 hatten strukturschwache Kantone gestützt auf den früheren „Bonny-Beschluss“ die Möglichkeit, für neu angesiedelte ausländische Firmen während zweimal fünf Jahren die Befreiung von der direkten Bundessteuer zu beantragen und Steuerrabatte auf Kantons- und Gemeindesteuern zu gewähren.

Gewährt werden sollten die Rabatte „produktionsnahen Dienstleistungsbetrieben“, die „innovativ und wertschöpfungsintensiv und von besonderer regionalwirtschaftlicher Bedeutung“ sind. Die Firmen verpflichteten sich dabei, Arbeitsplätze zu schaffen und Geld in den neuen Standort zu investieren.

Weniger Stellen geschaffen als versprochen

Wie eine am Freitag im Internet veröffentlichte Untersuchung der Finanzkontrolle (EFK) nun zeigt, haben die Firmen in den vier Kantonen, die am häufigsten zu diesen Steuerrabatten griffen, die eingegangenen Verpflichtungen nicht immer vollständig umgesetzt.

Die Stichprobenkontrolle bei 32 mit Steuerrabatten begünstigten Fimen ergab, dass die Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze oft von jener der versprochener Arbeitsplätze abweicht. Das gleiche gilt für die versprochenen Investitionen.

In Bezug auf die Arbeitsplätze stellte die EFK zudem fest, dass das Gros der Angestellten neu angesiedelter Firmen bereits für diese Firma arbeitete. Sie wechseln mit der Firma an den neuen Standort.

Der Anteil neuer Stellen für den lokalen Arbeitsmarkt beläuft sich auf nur 15 bis 30 Prozent. Im Allgemeinen handelt es sich dabei laut EFK eher um untergeordnete Funktionen. Ausserdem stellte die EFK fest, dass die Entscheide in sechs Fällen nicht dem Gesetz entsprachen.

Da auch der Zuzug ganzer Hauptquartiere gefördert werden konnte, führten die Steuererleichterungen unter dem Strich zu einer beschleunigten Ansiedlung von multinationalen Gesellschaften, „die eine Steueroptimierung anstreben“.

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