Die EGK-Gesundheitskasse mit Sitz in Laufen BL erhöht die Prämien für die Minimalfranchise per 1. Mai durchschnittlich um 11 Prozent. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das eine Meldung des „SonntagsBlick“ bestätigte, hat die Prämienerhöhung bewilligt.
Die EGK ist eine mittelgrosse Krankenkasse mit rund 224’000 Versicherten. Im Herbst 2010 hat sie eine starke Zunahme von Kunden verzeichnet. Dies sei nicht vorhersehbar gewesen, heisst es auf der Internet-Seite des Unternehmens.
Um bis Ende 2012 die gesetzlich erforderliche Mindestreserve wieder zu erfüllen, erachte es die EGK-Grundversicherung in Absprache mit dem BAG als „sinnvoll und zweckmässig, per 1. Mai in gewissen Kantonen oder Regionen eine unterjährige Prämienanpassung vorzunehmen“.
Stärkste Anpassung im Kanton Waadt
Die Prämienerhöhung betrifft alle Versicherungsmodelle, wie BAG-Sprecherin Sabine Helfer zur Zeitungsmeldung sagte. Die „Prämienanpassungen“ variieren je nach Region. Am stärksten fallen sie im Kanton Waadt aus, wo die EGK im Jahr 2010 zur billigsten Krankenkasse geworden war.
Gemäss der Westschweizer Konsumentenorganisation FRC wurde eine Waadtländer Versicherte informiert, dass ihre Monatsprämie um 79 Prozent steige, von 296 auf 530 Franken.
In einem Communiqué vom Sonntag kritisiert die FRC den Schritt der EGK, insbesondere, weil dieser so früh im Jahr erfolgt. „Opfer dieser Farce“ seien Versicherte, die zuvor von „attraktiven“ Prämien angelockt worden seien.
Wie die EGK auf ihrer Internet-Seite schreibt, wurde per März 2012 Reto Flury zum neuen Direktor ernannt. Er tritt die Nachfolge von Peter Rickenbacher an. Der Wechsel erfolge aufgrund des Wachstums der Grundversicherung 2010/11, den damit verbundenen Massnahmen und gesundheitlicher Probleme des Stelleninhabers.
Erhöhung unter dem Jahr ist selten
Eine Prämienerhöhung im Verlauf eines Jahres ist selten und erfordert immer die Bewilligung des BAG. Im Juli 2002 tat dies die Krankenkasse Supra und in jüngerer Zeit griffen auch einige kleinere, regionale Kassen zu diesem Mittel.
Die FRC weist die Versicherten darauf hin, dass sie in einem solchen Fall die Kasse wechseln können. Im Fall der EGK muss ein eingeschriebener Brief bis am 31. März bei der Kasse eintreffen. Wer mit dem Prämienzahlen im Verzug ist, kann aber keinen Wechsel vollziehen.