Die Schweiz hat mit dem Landesverweis gegen einen straffälligen Kosovaren und eine Drogenkurierin aus der Elfenbeinküste keine Menschenrechte verletzt. Zu diesem Schluss ist am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gekommen.
Der Kosovare war 1990 als Siebenjähriger im Rahmen eines Familiennachzugs in die Schweiz gekommen. 2003 und 2004 wurde er je einmal wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln und wegen einer Schlägerei verurteilt. 2007 wurde er wegen Drohung und versuchter Erpressung gegenüber seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen.
Todesdrohungen wiegen schwer
Noch im gleichen Jahr verfügte das Ausländeramt Schaffhausen gegen den mittlerweile 24 Jahre alten Mann einen zehnjährigen Landesverweis, nachdem es ihn zuvor mehrfach verwarnt hatte. 2008 wurde er ausgeschafft, eine Beschwerde ans Bundesgericht blieb erfolglos.
Der EGMR hat am Donnerstag auf seine Beschwerde hin nun festgestellt, dass die Schweiz mit dem zehnjährigen Landesverweis seinen Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens nicht verletzt hat. Laut Gericht ist unter anderem zu beachten, dass er nicht nur einmal, sondern über fünf Jahre straffällig geworden ist.
Besonders schwer würden dabei die Todesdrohungen gegen seine Ex-Freundin wiegen. Hinzu komme, dass der Betroffene mit seinem Heimatland noch eng verbunden sei. Das zeige sich etwa daran, dass er seit 2007 mit einer Landsfrau verheiratet sei.
Kind in der Schweiz
Der zweite Fall betrifft eine 32-Jährige aus der Elfenbeinküste. Die Frau war 2001 zu ihrem Ehegatten in die Schweiz gekommen, einem hier eingebürgerten Landsmann. 2003 wurde sie auf dem Flughafen Zürich-Kloten mit 2,5 Kilogramm Kokain geschnappt, die sie als Kurierin von Ghana aus einschmuggeln wollte.
Nach Verbüssung von zwei Dritteln ihrer Freiheitsstrafe von 33 Monaten wurde sie 2005 entlassen. Bereits zuvor hatten ihr die Zürcher Behörden die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung verweigert. 2006 kam ein gemeinsamer Sohn des Ehepaars zur Welt.
2007 musste die Frau schliesslich die Schweiz verlassen, wobei sie ihr Kind mitnahm. Der Knabe kehrte kurze Zeit später zu seinem Vater in die Schweiz zurück. 2008 verfügte das Bundesamt für Justiz gegen die Frau schliesslich eine unbefristete Einreisesperre.
Laut EGMR hat die Schweiz auch in diesem Fall korrekt gehandelt und keine Menschenrechte verletzt. Zu beachten sei hier, dass das Drogendelikt sehr schwer wiege. Was den Besuch ihres Kindes in der Schweiz betreffe, stehe ihr die Möglichkeit offen, jeweils um eine befristete Aufhebung des Einreiseverbots zu ersuchen.