In der ehemaligen psychiatrischen Klinik Fridau im Kanton Solothurn sollen in den kommenden drei Jahren bis zu 80 Asylbewerber einquartiert werden. Dies hat der Solothurner Regierungsrat entschieden. Die Gemeinde lehnt die Nutzung der ehemaligen Klinik als Asylunterkunft ab.
Die Kapazitäten der kantonalen Durchgangszentren mit gesamthaft 308 Plätzen reichten nicht mehr aus, um die vom Bund zugewiesenen Personen aufzunehmen, teilte die Solothurner Staatskanzlei am Mittwoch mit.
Der Kanton verliere zudem bis Ende November 30 Plätze in Zuchwil sowie bis Ende Mai 2013 weitere 50 Plätze in Solothurn. Das Amt für Soziale Sicherheit prüfte im vergangenen Semester rund 70 Objekte als mögliches Durchgangszentrum.
In die engere Auswahl kamen neben der Fridau das Restaurant und Hotel Gerlafingerhof in Gerlafingen sowie das Zentrum zum Mühlehof und Gasthof St. Joseph in Gänsbrunnen. Der Kanton darf bei der Gemeinde Gänsbrunnen vorläufig 15 bis 20 Plätze anmieten.
Die betroffenen Gemeinden seien über die Abklärungen und über das Ergebnis informiert worden. Die Einwohnergemeinde Egerkingen sei eingeladen, in der Begleitgruppe mitzuwirken. Die Liegenschaft der ehemaligen Klinik Fridau gehört bereits dem Kanton.
Gemeinderat Egerkingen gegen Asylunterkunft
Bei der Gemeinde kommt die geplante Asylunterkunft nicht gut an. Mit der Umnutzung wird ihrer Ansicht nach ein Kulturgut von Egerkingen und des Kantons Solothurn zerstört. Die Klinik Fridau liegt seit über 100 Jahren über dem Dorf Egerkingen.
Der Gemeinderat vertrete einstimmig die Meinung, dass eine Zwischennutzung als Asylzentrum im Sinne einer zukünftigen und nachhaltigen Nutzung abzulehnen sei, teilte Egerkingen am Mittwoch mit. Die Fridau sei fit für einen Verkauf – nicht aber für ein Asylzentrum.
Zudem würden mehrere Millionen Steuergelder verschwendet, die der Kanton Solothurn 2008 in die Liegenschaft investiert habe. Der Kanton als Eigentümer der Liegenschaft habe einige Anstrengungen zum Verkauf sowie Verhandlungen geführt.
Die Interessenten hätten sich – bis auf einen – allesamt im Laufe des langwierigen Verfahrens zurückgezogen. Ausschlaggebend dafür dürften auch die an eine mögliche Käuferschaft formulierten Anforderungen des Kantons gewesen sein, hielt der Gemeinderat fest.