Zwei ehemalige Stiftungsräte der Vorsorgestiftung Fortius befinden sich seit März in Untersuchungshaft. Sie sollen Beträge in Millionenhöhe veruntreut haben.
Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft bestätigte einen entsprechenden Bericht des «Tages-Anzeiger». Die Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte ermittelt gegen die im Kanton Zürich wohnhaften Italiener wegen Vermögensdelikten und ungetreuer Geschäftsbesorgung. Es sei auch eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden, sagte Corinne Bouvard, Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
2007 gründeten die beiden Italiener die Sammelstiftung für Firmen aus der Hotellerie und Gastronomie. Rechtssitz war im tessinerischen Gordola, die Büros wurden im zürcherischen Weiningen eingerichtet.
Im letzten Juni erfuhr die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, die seit 2012 auch für Einrichtungen im Tessin zuständig ist, dass einer der Stiftungsräte bei einem früheren Arbeitgeber, ebenfalls einer Pensionskasse, Geld abgezweigt hatte. Die Aufsichtsbörde enthob ihn zunächst des Amtes und setzte mit dem St. Galler Anwalt Peter Rösler einen Sachwalter für die Fortius-Vorsorgestiftung ein.
Rösler stellte schnell fest, dass die Jahresrechnung der Fortius nicht korrekt war, und teilte dies der Stiftungsaufsicht mit, wie er gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte. Darauf seien beide Stiftungsräte im letzten September definitiv abgesetzt worden. Die Amtsenthebung hätten sie beim Bundesverwaltungsgericht angefochten.
«Exzessiver Lebensstil»
Die beiden Pensionskassen-Manager sollen mit dem Geld der Vorsorgestiftung Immobilienspekulationen betrieben und über Tochterfirmen für Verwaltungsarbeiten «horrende Honorarforderungen» gestellt haben. Die Stiftung hatte laut Rösler den «exzessiven Lebensstil» der beiden mitfinanziert.
Die Aufsichtsbehörde rechnet damit, das der Fortius etwa 7 Millionen Franken fehlen, wie sie in der Verfügung zur Amtsenthebung schrieb. Sachwalter Rösler glaubt allerdings, dass der Betrag eher geringer sein wird. Die Stiftung will bei den beiden ehemaligen Stiftungsratsmitgliedern Geld zurückfordern. Die beiden seien im Besitz von Luxusautos und Einfamilienhäusern, sagte Rösler.
Abgeklärt werde zudem, ob eine Verantwortlichkeitsklage gegen die Revisionsstelle gestellt werden sollen, die die Rechnungen der Stiftung zu prüfen hatte. Eine Verantwortlichkeitsklage könnte sich auch gegen den Kanton Tessin richten, der früher für die Aufsicht der Stiftung zuständig war.
Die Dienstleistungen der Vorsorgestiftung für die Versicherten waren gemäss Rösler immer in Ordnung. Noch offen sei, ob die Einrichtung weitergeführt werden könne oder liquidiert werden müsse.