Fünf ehemalige Redaktoren der Nachrichtenagentur AP Suisse klagen vor Gerichten in Bern und Lausanne gegen ihre früheren Arbeitgeber. Seit November 2012 seien die Löhne und Sozialbeiträge nicht mehr bezahlt worden. Kündigungsfristen seien verletzt worden.
Die insgesamt zehn Verfahren, welche die ehemaligen AP-Mitarbeiter der französischsprachigen Redaktion ins Rollen gebracht haben, richten sich gegen die zwei früheren Besitzer der AP Suisse, die Associated Press Germany GmbH in Hamburg und die FLSCH GmbH in München.
Wie der Lausanner Anwalt Alexandre Curchod, der die Interessen der fünf AP-Suisse-Redaktoren vertritt, in einer Mitteilung schreibt, werden erste Gespräche zur Beilegung des Konfliktes im Frühjahr 2013 stattfinden. Geprüft würden auch strafrechtliche Schritte.
Die Art und Weise, wie die AP-Suisse-Redaktoren ausgebootet worden seien, sei einer renommierten Nachrichtenagentur wie der AP unwürdig, heisst es in einer Mitteilung zweier ehemaliger AP-Suisse-Redaktoren. Eine dubiose Rolle im Hintergrund gespielt hätten die beiden deutschen Financiers Martin Vorderwülbecke und Peter Löw, die die AP-Rechte in Europa erworben hatten.
Die AP Suisse schliesst Ende Januar 2013 ihre Büros, drei Jahre nach Einstellung des deutschsprachigen Schweizer AP-Dienstes. Die Westschweizer Redaktoren hatten Ende Oktober 2012 die Kündigung erhalten. Einzelne Redaktoren hätten aber trotz Ablauf der Kündigungsfrist weiterarbeiten müssen, schreibt der Journalistenverband Impressum.