Die ehemalige US-Todeskandidatin Debra Milke kann auf eine endgültige Freilassung hoffen. Ein Gericht im Bundesstaat Arizona entschied am Mittwoch, dass der Hauptbelastungszeuge bei der Neuauflage des Prozesses 2015 nicht gegen die gebürtige Berlinerin aussagen muss.
Milkes Anwältin Lori Voepel sagte der Nachrichtenagentur AFP, dass die Verteidigung nun eine Einstellung des Verfahrens beantragen wolle.
Milke war 1990 in Arizona zum Tode verurteilt worden, weil sie zwei Männer zum Mord an ihrem vierjährigen Sohn angestiftet haben soll. Das Urteil stützte sich vor allem auf die Aussage des leitenden Ermittlers Armando Saldate, dem Milke ihre Beteiligung an dem Verbrechen angeblich gestanden hatte.
Ein unterschriebenes Geständnis gibt es aber ebenso wenig wie Tonaufnahmen oder Zeugen. Die damaligen Geschworenen erfuhren auch nicht, dass Saldate bereits wegen Falschaussage unter Eid aufgefallen war.
Milke beteuerte ihre Unschuld. Ein Bundesberufungsgericht kippte im vergangenen März schliesslich das umstrittene Todesurteil. Anfang September durfte Milke das Gefängnis gegen Kaution verlassen.
Die Staatsanwaltschaft von Arizona hat zum zweiten Mal Anklage erhoben und angekündigt, wieder die Todesstrafe zu fordern. Allerdings will Saldate dieses Mal nicht in den Zeugenstand treten, weil er befürchtet, sich mit seiner Aussage selbst zu belasten.
Richterin Rosa Mroz erlaubte Saldate am Mittwoch, sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht zu berufen. Nun könnte die Anklage gezwungen sein, das Verfahren gegen die 49-jährige Milke einzustellen – denn das vermeintliche Geständnis aus dem Jahr 1990 will das Gericht in einem möglichen neuen Prozess offenbar nicht als Beweis zulassen.
«Ohne das Geständnis hat die Staatsanwaltschaft einen schwachen Fall», schrieb die Zeitung «Arizona Republic» auf ihrer Internetseite. Milkes Anwältin Voepel sagte, sie rechne damit, dass die Anklage noch Widerspruch gegen die Entscheidung der Richterin einlegen werde.