Ein ehemaliger Anlageberater der UBS hat laut Anklage rund 60 skandinavische Kunden um über zwei Millionen Franken geprellt und soll dafür für fünf Jahre hinter Gitter. Die Verteidigung forderte am Mittwoch vor Bezirksgericht Zürich Freispruch.
Verantworten muss sich der 45-jährige Anlageberater wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie Urkundenfälschung. Der Beschuldigte aus dem Aargau war zwischen Juni 2000 und Mai 2009 als Kundenberater bei der Grossbank UBS tätig und vor allem für skandinavische Klienten zuständig.
Laut Staatsanwaltschaft hatte er mit gefälschten Barbezugsbelegen und unrechtmässigen Transaktionen immer wieder höhere Geldbeträge für sich abgezweigt, um damit ein Haus zu bauen und seine Lebensführung zu finanzieren.
Der Beschuldigte soll dabei rund 60 Kunden um über 2,1 Millionen Franken geprellt haben. Die UBS machte gar einen Schaden von mindestens 3,5 Millionen Franken geltend. Die Staatsanwaltschaft ging von einem skrupellosen Vorgehen des heute arbeitslosen Anlageberaters aus und verlangte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Beschuldigter beteuert Unschuld
Der Beschuldigte wies die Vorwürfe zurück und sprach von «unwahren Behauptungen der Anklage». Die Kunden seien über die Geldflüsse nicht nur informiert, sondern auch damit einverstanden gewesen, erklärte er.
Er behauptete zudem, dass es auch zu Verfälschungen seitens der UBS gekommen sei. Auf die richterliche Frage, weshalb ihn die Kunden belastet hätten, schob er den Grund dafür auf die Finanzkrise von 2008. Die Klienten hätten damals viel Geld verloren, sagte er.
Die Verteidigung forderte einen Freispruch mangels Beweisen. Das Urteil wird voraussichtlich im August eröffnet.