Ehemaliger Boxer muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis

Ein 22-jähriger Boxer, der vor drei Jahren in St. Gallen nach einem Streit einen Studenten zusammmengeschlagen hat, muss ins Gefängnis. Das Kantonsgericht St. Gallen verurteilte den Mann wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis.

Boxenergien bei Streit in St. Gallen eingesetzt (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein 22-jähriger Boxer, der vor drei Jahren in St. Gallen nach einem Streit einen Studenten zusammmengeschlagen hat, muss ins Gefängnis. Das Kantonsgericht St. Gallen verurteilte den Mann wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis.

Damit stützt das Kantonsgericht den Entscheid des Kreisgerichts St. Gallen vom März 2012; es geht beim Strafmass aber noch ein halbes Jahr höher. Die Genugtuung an das Opfer wird von 15’000 auf 10’000 Franken reduziert.

Die Untersuchungshaft von 96 Tagen wird angerechnet, wie das Kantonsgericht am Dienstag in seinem Urteil schrieb. Eine bedingt ausgesprochene Vorstrafe von sechs Monaten wird vollzogen.

Der Verteidiger des 22-Jährigen verlangte am Montag vor Gericht eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung. Die Verletzungen seien nicht allein durch die Schläge seines Mandanten entstanden. Zeugen hätten ausgesagt, eine unbekannte Person habe ebenfalls zugeschlagen.

Der Staatsanwalt bezeichnete die Tat als besonders brutal. Als trainierter Boxer habe er gewusst, welche Wirkung heftige Schläge hätten. Er beantragte wegen versuchter vorsätzlicher Tötung eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Der Anwalt des Opfers verlangte eine Verurteilung wegen Mordes.

Angeblich in falsche Kreise geraten

Die Tat liegt fast drei Jahre zurück. Ihr ging eine Auseinandersetzung in einer Bar voraus. Die Streithähne wurden von der Securitas getrennt und aus dem Lokal gewiesen. Unweit der Bar kam es unter den Beteiligten erneut zum Streit. Das spätere Opfer wollte schlichten und sprach den Beschuldigten an.

Dieser schlug mit heftigem Faustschlag zu und versetzte dem Studenten noch Fusstritte, als dieser bereits bewusstlos am Boden lag. Das Opfer musste mit einem Schädelhirntrauma, Frakturen im Gesicht und ausgeschlagenen Zähnen ins Kantonsspital eingeliefert werden.

Er habe zu viel Alkohol getrunken, sagte der Beschuldigte am Montag vor Gericht. Heute könne er sich nicht mehr erklären, warum er so heftig zugeschlagen habe. Er sei vorher mehrmals gestossen worden. Vorstrafen, ebenfalls wegen Schlägereien, begründete er mit seiner nicht einfachen Jugend. Er sei damals in falsche Kreise geraten.

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