Ehemaliger FC-St.Gallen-Spieler soll Bekannte vergewaltigt haben

Weil er eine ihm bekannte Frau vergewaltigt haben soll, droht einem ehemaligen Spieler des Fussballclubs St. Gallen eine dreijährige, teilbedingte Freiheitsstrafe. Der 23-jährige Afrikaner bestreitet die Tat.

Saal des Bezirksgerichts St. Gallen (Archiv) (Bild: sda)

Weil er eine ihm bekannte Frau vergewaltigt haben soll, droht einem ehemaligen Spieler des Fussballclubs St. Gallen eine dreijährige, teilbedingte Freiheitsstrafe. Der 23-jährige Afrikaner bestreitet die Tat.

Laut Anklage hat der Fussballspieler aus Kamerun eine dunkelhäutige Schweizerin vergewaltigt. Er habe die vier Jahre jüngere Frau aus Lausanne im Oktober 2011 nach dem Ausgang in ein Hotelzimmer in St.Gallen gebracht und sie auf Knien angefleht, mit ihm zu schlafen.

Die damals 18-Jährige wies ihn ab. „Der unwiderstehliche Fussballstar war beleidigt und hat sich genommen, was ihm die Frau nicht freiwillig geben wollte“, sagte die Staatsanwältin am Montag vor dem Kreisgericht St. Gallen.

Die Frau wehrte sich. Der Angeklagte habe sie jedoch auf dem Bett festgehalten und an der Gurgel gepackt. „Das Opfer bekam Todesangst und wehrte sich nicht mehr“, sagte die Staatsanwältin. Wenigstens habe die junge Frau den Beschuldigten überzeugen können, ein Kondom zu benutzen, sagte die Staatsanwältin.

„Opfer lügt nicht“

Die Frau habe keinen Grund zu lügen, sagten sowohl die Staatsanwältin wie die Opfervertreterin. Sie habe die Tat detailgetreu und wahrheitsgemäss geschildert.

Wegen Vergewaltigung fordert die Anklage eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren; 18 Monate davon sollen vollzogen werden. Das Opfer verlangt eine Genugtuung von 20’000 Franken.

„Einvernehmlicher Sex“

Der Angeklagte streitet die Tat ab und sprach vor Gericht von einvernehmlichem Sex. Die Frau, die er seit gut einem Jahr kannte, habe sich freiwillig neben ihn ins Hotelbett gelegt. Sie habe seine Annäherungsversuche nicht abgewehrt, sondern genossen.

Die Verteidigung verlangt einen Freispruch. Die Aussagen des angeblichen Gewaltopfers reichten nicht aus für einen Schulspruch. Das Gericht müsse dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ folgen, sagte der Verteidiger.

Das Urteil wird voraussichtlich am Freitag, 13. Juli, eröffnet.

Nächster Artikel