Die Schweizerische Bundesanwaltschaft (BA) untersucht, ob Gelder des ehemaligen griechischen Verteidigungsministers Akis Tsochatzopoulos mit Schweizer Hilfe gewaschen wurden. Im Visier stehen Offshore-Gesellschaften, die von der Schweiz aus verwaltet wurden.
Es sei richtig, dass die BA eine Untersuchung wegen Geldwäscherei führe, sagte Bundesanwalt Michael Lauber am Freitag gegenüber der Sendung «Rendezvous» von Radio SRF 1. Ins Rollen kam die Sache durch die Verhaftung des ehemaligen Verteidigungsministers und hochrangigen Parteifunktionärs sowie dessen Cousin in Griechenland, wie dem Tätigkeitsbericht 2012 der BA entnommen werden kann.
Mehrere Meldungen an die MROS
Die Verhaftung veranlasste diverse Schweizer Banken zur Überprüfung von Geschäftsbeziehungen. Die Folge waren mehrere Meldungen der Banken an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). Diese wurden zu einer einzigen Strafuntersuchung zusammengefasst.
Die in Griechenland gegen eine Vielzahl von Personen geführte Untersuchung habe zu verschiedenen Rechtshilfeersuchen geführt, heisst es im Tätigkeitsbericht der BA weiter. Auch deren Vollzug wurde der BA übertragen.
In den Rechtshilfeverfahren geht es um die beweismässige Sicherung von Bankunterlagen, die den griechischen Behörden zur Verdichtung der Beweislage wegen aktiver und passiver Bestechung, ungetreuer Amtsführung und Geldwäscherei beziehungsweise der Gehilfenschaft dazu dienen.
10 Millionen Franken blockiert
Die Gesuche betreffen verschiedene Schweizer Banken in Genf und Zürich. Im Rahmen des Verfahrens seien in der Schweiz rund 10 Millionen Franken blockiert worden, sagte Lauber im Radio weiter.
Das Verfahren zeigt laut dem Tätigkeitsbericht, dass der Finanzplatz Schweiz mit seinem breiten Dienstleistungsangebot mit von hier aus verwalteten Offshore-Gesellschaften auch für Transaktionen zur korruptiven Akquisition von millionenschweren Aufträgen in Drittländern missbraucht werden könne.
Dies berge beachtliche Reputationsrisiken, nicht nur für die involvierten Banken, sondern für die Schweiz insgesamt, wird im Tätigkeitsbericht gewarnt.
Im Rahmen der Untersuchung wird abgeklärt, ob in der Schweiz handelnden Personen eine Beteiligung an Geldwäscherei nachgewiesen werden könne. Zudem müsse die Untersuchung zeigen, ob bezüglich der Banken ein Organisationsverschulden vorliege.