Ehemaliger Klettertrainer wegen sexueller Übergriffe verurteilt

Das Bezirksgericht Hinwil hat den ehemaligen Leiter eines Zürcher Klettervereins wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Zudem wurde eine ambulante Therapie angeordnet.

Ein Kletterer greift nach dem Haken (Symbolbild) (Bild: sda)

Das Bezirksgericht Hinwil hat den ehemaligen Leiter eines Zürcher Klettervereins wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Zudem wurde eine ambulante Therapie angeordnet.

Das Bezirksgericht sprach den heute 36-jährigen Mann der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, Schändung, Pornografie und Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte schuldig. Der Vizepräsident des Gerichts bestätigte am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur sda verschiedene Medienberichte.

Bei den Opfern handelt es sich um vier Knaben im Alter zwischen 10 und 14 Jahren, die 2009 und 2010 beim damaligen Präsidenten eines Klettervereins Kurse besucht hatten. Dabei kam es zu mehreren Übergriffen. Unter anderem filmte der Mann zwei der Vorfälle heimlich mit einer Videokamera. Anfang 2011 wurde der Mann verhaftet.

Grosse Zahl einzelner Straftaten

Der Verurteilte habe den sportlichen Ehrgeiz einzelner Teilnehmer seiner Kletterkurse, ihre anfängliche Arglosigkeit und die Bewunderung, die sie ihm entgegenbrachten, gezielt ausgenützt, schreibt das Gericht. Dabei habe er das Vertrauen der Eltern in grober Weise enttäuscht. Das Gericht habe „eine grosse Zahl von einzelnen Straftaten“ zu ahnden gehabt.

Gemäss dem psychiatrischen Gutachten leidet der Verurteilte unter einer Störung der Sexualpräferenz. Zudem weise er eine unreife narzisstische Persönlichkeitstruktur auf. Dies stehe im Zusammenhang mit einer ausserordentlich unglücklichen Kindheit. So lebte der Verurteilte viele Jahre in einem Heim, wo er selbst Opfer von tätlichen und sexuellen Übergriffen wurde.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren gefordert. Die Verteidigerin beantragte für den teilweise geständigen Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von 180 Tagen. Zwei der Opfer erhalten Genugtuungen in der Höhe von 2000 und 5000 Franken.

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