Ehemaliger kroatischer Serbenführer Hadzic an Gehirntumor gestorben

Der wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagte ehemalige kroatische Serbenführer Goran Hadzic ist an einem Hirntumor gestorben. Er sei am Dienstag gestorben, meldete die Nachrichtenagentur Tanjug unter Berufung auf ein Spital.

57-jährig gestorben: Der ehemalige kroatische Serbenführer Goran Hadzic, hier vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Der Prozess wegen Kriegsverbrechen wurde wegen Hadzics Gesundheit unterbrochen. (Archivbild) (Bild: sda)

Der wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagte ehemalige kroatische Serbenführer Goran Hadzic ist an einem Hirntumor gestorben. Er sei am Dienstag gestorben, meldete die Nachrichtenagentur Tanjug unter Berufung auf ein Spital.

Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag hatte den Prozess gegen den krebskranken Hadzic Anfang April auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Wegen des Gehirntumors hatte Hadzic bereits im April 2015 Haftverschonung erhalten.

Er hatte sich zur Behandlung nach Serbien begeben und lebte seitdem in Novi Sad, 70 Kilometer nördlich von Belgrad. Er wurde 57 Jahre alte.

Hadzic war im Juli 2011 nach sieben Jahren auf der Flucht in einer Bergregion im Norden Serbiens verhaftet worden . Er war damals der letzte von 161 Angeklagten, die dem vom UNO-Sicherheitsrat eingerichteten Haager Tribunal ins Netz gingen.

Hadzic, der von 1992 bis 1993 Präsident der selbsternannten serbischen Republik Krajina war, soll für den Tod hunderter Zivilisten und die Verschleppung zehntausender Kroaten und anderer Nicht-Serben verantwortlich gewesen sein.

Angeklagt war er unter anderem wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Kroatien-Kriegs (1991-1995). Der frühere Lagerarbeiter wies sämtliche Anschuldigungen zurück.

Der Prozess gegen Hadzic hatte im Jahr 2012 begonnen. Er wurde im Oktober 2014 unterbrochen, weil Hadzic wegen der Nebenwirkungen der Chemotherapie nicht vor Gericht erscheinen konnte.

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