Ehemaliger UBS-Händler: US-Anklage in Libor-Skandal nicht zulässig

Ein wegen Manipulationen des Referenzzinses Libor in den USA angeklagter früherer Händler der Grossbank UBS bestreitet die Zuständigkeit eines amerikanischen Gerichts in seinem Fall. Das US-Justizministerium (DoJ) hatte im Dezember 2012 gegen ihn Klage eingereicht.

UBS-Filiale in New York (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein wegen Manipulationen des Referenzzinses Libor in den USA angeklagter früherer Händler der Grossbank UBS bestreitet die Zuständigkeit eines amerikanischen Gerichts in seinem Fall. Das US-Justizministerium (DoJ) hatte im Dezember 2012 gegen ihn Klage eingereicht.

Diese Klage stelle den bisher nie dagewesenen Versuch dar, das amerikanische Strafrecht auf das Ausland auszudehnen, argumentierten der Schweizer Händler und sein Anwalt im bei einem New Yorker Bundesgericht eingereichten Schriftsatz.

Die einzige Verbindung zwischen den Vorwürfen gegen den Händler und den USA bestehe darin, dass der Referenzzins Libor von Drittparteien in den USA wie in praktisch allen Ländern dieser Welt verbreitet worden war, sagte der Anwalt am Donnerstag.

Wenn die US-Regierung den Händler anklagen dürfe, könne sie jeden Ausländer vor Gericht ziehen. Als Begründung brauche es nur die Behauptung, dass sich die USA unter den betroffenen Ländern befinde, erklärte der Anwalt weiter.

Keine Schuldanerkennung in den USA

Das Vorgehen der USA gegen den Händler stützt sich auf die Tatsache, dass UBS Japan sich der Libor-Manipulation schuldig bekannte. In den USA, in Grossbritannien und der Schweiz legte die Bank Manipulationsvorwürfe durch die Zahlung von rund 1,5 Milliarden Dollar ohne formelle Schuldanerkennung bei.

Laut Behördenangaben arbeitete der Händler für UBS in Singapur, Tokio und Zürich und war hauptsächlich für den Handel mit Yen-Zinsderivaten zuständig. Der Händler, der in der Schweiz lebt, ist bislang nicht persönlich vor einem US-Gericht erschienen.

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