Ein Aargauer Gemeinderat hat in seiner Funktion als Zürcher Hochschuldirektor mit gefälschten Rechnungen und Doppelmandaten rund 900’000 Franken erschlichen. Nun hat ihn das Zürcher Bezirksgericht zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt.
Sechs Monate muss der ehemalige FDP-Politiker absitzen. Und dies, obwohl zunächst alles auf eine Traumkarriere gedeutet hatte: Im Juli 1998 trat der junge Aargauer Lokalpolitiker aus Rohr bei der Bildungsdirektion des Kantons Zürich die Stelle als stellvertretender Amtschef beim Hochschulamt (HSA) an.
Bereits drei Jahre später stieg der Kadermann mit Doktortitel zum Verwaltungsdirektor der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) auf. In seiner Wohngemeinde brachte es der Familienvater zudem zum Exekutivamt Gemeinderat.
Daneben war er Präsident der regionalen Lions Clubs. Am 25. April 2008 wurde er vom Kanton Zürich fristlos entlassen. Ein anonymer Informant der PHZH hatte die Behörden auf finanzielle Unregelmässigkeiten aufmerksam gemacht.
Umfassendes Geständnis
Am Mittwoch nun musste sich der heute 48-jährige und inzwischen geschiedene Ex-Politiker als Betrüger vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens gab der umfassend geständige Aargauer alle Schuldpunkte zu: Gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Urkundenfälschung sowie ungetreue Amtsführung.
Die Anklageschrift schilderte, wie der Beschuldigte bereits ab 1998 mittels Doppelmandaten erste Geldbeträge illegal in den Aargau verschob. So war der Beschuldigte in Aarau gleichzeitig Geschäftsführer einer Beraterfirma und erteilte der PHZH diverse fiktive Aufträge, die er als Verwaltungsdirektor absegnete.
Allein zu Lasten des Zürcher Hochschulamtes liess er über 111’000 Franken auf das Konto der privaten Firma in Aarau überweisen. Später leitete er auch noch eine Beraterfirma im Kanton Luzern.
Ein Wintergarten und BMW-Ersatzteile
Mit dem Geld finanzierte er sein Privatleben, etwa einen Wintergarten im Wert von 72’000 Franken, Schmuck für die Ehefrau, Ersatzteile für seinen BMW und ein Essen für 35 Mitglieder des Lions Clubs. Laut der zuständigen Staatsanwältin betrug der gesamte Deliktsbetrag rund 895’000 Franken.
Vor Gericht gab der Beschuldigte an, heute sei er bei einer privaten Fachhochschule angestellt und verdiene pro Monat rund 8000 Franken. Davon müsse er 4900 Franken seiner Ex-Frau und dem Kind abliefern. Zudem habe er Schulden in der Höhe von 300’000 Franken. Der Mann ist in psychologischer Behandlung.
Der Strafantrag von 30 Monaten Freiheitsentzug teilbedingt war unumstritten. Sechs Monate davon soll der Ex-Kadermann absitzen, was auch in Halbgefangenschaft möglich ist. Er kann also weiter arbeiten gehen und das Geld dereinst zurückzahlen.
Das Gericht hielt fest, eigentlich wäre eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren angemessen gewesen. Die sehr lange Verfahrensdauer und das umfassende Geständnis hätten sich jedoch strafmildernd ausgewirkt.