Der Kanton Aargau wird ab Juni im ehemaligen Restaurant «Jägerstübli» in Brugg eine Unterkunft für 25 Asylsuchende betreiben. Zuvor soll das Gebäude umgebaut und renoviert werden. Der Stadtrat von Brugg war mit eine Beschwerde gegen das Vorhaben beim Bundesgericht aufgelaufen.
Der Vertrag zwischen dem Kantonalen Sozialdienst (KSD) und dem Eigentümer sei auf fünf Jahre befristet, teilte das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Dienstag mit. Sollte es die Situation erfordern, könne daraus ein unbefristetes, jeweils auf sechs Monate kündbares Mietverhältnis werden.
Die Umbau- und Renovationsarbeiten im ehemaligen Restaurant starten nach Ostern. Geplant sind Anpassungen an Heizung, Elektroanlagen und Nasszellen. Auch sollen Bodenbeläge teilweise erneuert werden. Der Kanton will die Asylunterkunft im Juni eröffnen.
Kanton verspricht «geordnete Verhältnisse»
Die Unterkunft wird von 20 bis 25 Einzelmännern bewohnt werden. Es werde sich dabei um Personen im Asylverfahren und nicht um Ausreisepflichtige handeln, hält die Kantonsbehörde fest. Der Kantonale Sozialdienst werde bedacht sein, eine ethnisch gut verträgliche Zusammensetzung der Bewohner zu schaffen.
Auf diese Weise werde sichergestellt, dass sowohl in der als auch um die Unterkunft herum geordnete Verhältnisse herrschten. Es solle möglichst wenig negative Auswirkungen geben.
Die Erfahrungen beim Betrieb von Unterkünften dieser Grössenordnung liessen keine nennenswerten Schwierigkeiten erwarten. Neben der Tagesbetreuung werde der mobile Nachtdienst des Kantonalen Sozialdienstes regelmässige Kontrollen und Besuche machen.
Stadtrat blitzte vor Bundesgericht ab
Der Stadtrat von Brugg hatte sich gegen die Umnutzung des ehemaligen Restaurants «Jägerstübli» gewehrt. Das Bundesgericht trat auf eine Beschwerde des Stadtrates im Sommer nicht ein – weil der Stadtrat gar nicht bereit sei, eine Beschwerde zu machen. Der Stadtrat hatte die Umnutzung mit Hilfe von Lärmschutzvorschriften verhindern wollen.
Im September 2012 hatte der Stadtrat das Baugesuch des Kantons für eine Umnutzung des Gebäudes, das in der Wohn- und Gewerbezone liegt, abgewiesen. Während der Auflage des Baugesuches waren bei der Stadt insgesamt 71 Einwendungen eingereicht worden.
Gegen den sogenannten Bauabschlag reichte das DGS beim Regierungsrat eine Beschwerde ein. Der Regierungsrat hiess die Beschwerde gut und wies die Angelegenheit zur Erteilung der Baubewilligung an den Stadtrat zurück. Dagegen wehrte sich wiederum der Stadtrat beim Verwaltungsgericht, das die Beschwerde abwies.