Der Ehemann von Professorin Iris Ritzmann, Eberhard Wolff, hat Aufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt Andrej Gnehm bei der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft eingereicht. Er wirft ihm Verfehlungen in 21 Punkten vor.
Gnehm soll mehrfach gegen strafgesetzliche Bestimmungen verstossen haben.
Wolff und Ritzmann waren im November 2012 im Zuge der Affäre Mörgeli in Untersuchungshaft genommen worden. Gegen die beiden wurde wegen der Weitergabe von zwei unter Verschluss gehaltenen Berichten an den «Tages-Anzeiger» ermittelt. In beiden Berichten wurde die Arbeit Christoph Mörgelis als Kurator des Medizinhistorischen Museums der Universität Zürich stellenweise massiv kritisiert.
Ritzmann und Wolff arbeiteten zu diesem Zeitpunkt beide am Medizinhistorischen Institut. Während Ritzmann zwischenzeitlich angeklagt wurde und Ende November vor Gericht erscheinen muss, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihren Ehemann im vergangenen Juni ein. Bis zum Abschluss der Untersuchungen war Wolff freigestellt worden.
Wolff setzt sich nun mit einer Aufsichtsbeschwerde gegen den untersuchenden Staatsanwalt zur Wehr. Er wirft ihm unter anderem vor, das zentrale entlastende Beweismittel ignoriert und die Strafuntersuchung «ohne hinreichenden Verdacht auf einen Tatbestand» geführt zu haben.
Anfang September kehrt Wolff nun an die Universität Zürich zurück, wie Uni-Sprecher Beat Müller auf Anfrage sagte. Künftig wird der Privatdozent als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Populäre Kulturen am Institut für Sozialanthropologie und Empirische Kulturwissenschaft tätig sein. Damit kehre Wolff, der habilitierter Kulturanthropologe ist, in sein ursprüngliches Arbeitsgebiet zurück.