Die eidgenössische Initiative „Wolf, Bär und Luchs“ kommt nicht vors Volk. Die Initianten liessen das Volksbegehren sterben, indem sie es mit nur einer gültigen Unterschrift einreichten, wie am Dienstag dem Bundesblatt zu entnehmen war.
Die von einem kleinen Deutschschweizer Komitee eingereichte Initiative „Wolf, Bär und Luchs“ wollte, dass die betreffenden Tiere in der Bundesverfassung als streng geschützt aufgenommen werden. Hintergrund waren die vom Parlament beschlossenen Lockerungen beim Raubtierschutz.
Weiter geht indes die Unterschriftensammlung für eine ähnliche Volksinitiative, die von einer Gruppe um den Genfer Jean Barth lanciert wurde. Die Frist läuft bis Ende 2013. Die Initianten möchten die Jagd auf die betreffenden Tiere verbieten.