Eigenmietwert: Der Grosse Rat kommt Hausbesitzern entgegen

Der Basler Grosse Rat will die Erhöhung des Eigenmietwertes abbremsen, die mit einer Liegenschafts-Neubewertung ansteht. Knappe bürgerliche Mehrheiten überwiesen am Mittwoch dazu zwei Motionen von GLP und FDP als Auftrag an die Regierung.

Die Hausbesitzer auf dem Bruderholz können aufatmen: Eine bürgerliche Mehrheit im Grossen Rat dämpfte die geplante Erhöhung des Eigenmietwerts ab.

(Bild: Google Earth)

Der Basler Grosse Rat will die Erhöhung des Eigenmietwertes abbremsen, die mit einer Liegenschafts-Neubewertung ansteht. Knappe bürgerliche Mehrheiten überwiesen am Mittwoch dazu zwei Motionen von GLP und FDP als Auftrag an die Regierung.

Die Motionen gehören zu einem Paket von fünf Vorstössen der Ratsrechten, die im Juni ähnlich knapp zunächst zur Stellungnahme an die Regierung überwiesen worden waren. Mitte November war eine erste davon auch als Auftrag an die Regierung überwiesen, eine zweite abgeschrieben und die anderen vertagt worden. Nun waren mit der vertagten die letzen drei Motionen an der Reihe.

Auslöser des bürgerlichen Ärgers ist eine Neubewertung der Liegenschaften, welche die Steuerverwaltung Anfang Jahr angekündigt hatte. Die letzte Anpassung datierte von 2001; in den 15 Jahren seither seien Werte stark gestiegen und hätten Mieten angezogen, lautete dabei die Begründung.

Bundesrecht

Nach Hauseigentümer-Protesten justierte die Regierung Anfang Mai die Berechnungsweise des Eigenmietwertes, um dessen Anstieg zu bremsen. Wegen derzeit sehr tiefer Hypozinsen bei selbstbewohntem Wohneigentum knüpft sie ihn neu an den Miet-Referenzzinssatz. So sinkt er von 4 auf 3,5 Prozent, wird jedoch neu auch flexibilisiert.

Nach Bundesrecht darf der Eigenmietwert nicht unter 60 Prozent des Marktwertes sinken. Ziel ist eine steuerliche Gleichbehandlung von Mietern und Eigentümern; letztere dürfen bei den Steuern Hypothekarschuldzinsen und Unterhaltskosten vom Einkommen abziehen. Auf diese Rechtslage hatte Finanzdirektorin Eva Herzog im November hingewiesen.

Die GLP-Motion fordert die Ausklammerung von Investitionen in Sonnenkollektoren und Photovoltaik von der Berechnung des Eigenmietwerts. Heizungen seien die grössten Energiefresser, sagte die Motionärin, daher solle man solche Investitionen zumindest nicht bestrafen, indem sie den Wert erhöhen und so Vermögenssteuern und Eigenmietwert steigern.

Bürgerliche Diskussionsunlust

Wie die Regierung war auch die Ratslinke gegen den Vorstoss. Das Grüne Bündnis verwies auf die jüngste Revision des Energiegesetzes. Solche Investitionen lohnten sich für Wohneigentümer ohnehin. Die Motion brächte einen aufwändigen Papiertiger ohne viel Wirkung, da solche Ausgaben meist als Werterhaltung und nicht als Wertsteigerung taxiert würden.

Die SP pochte auf Steuergerechtigkeit gegenüber der Mieterschaft. Erst die Tiefzinspolitik habe die Eigenmietwerte zum Thema gemacht, doch mit der Trump-Wahl zeichne sich eine Trendwende ab und damit eine Normalisierung.

Die bürgerlichen Fraktionen schwiegen derweil mit Verweis auf ihre Voten vom November. Am Ende wurde die Motion mit 49 gegen 43 Stimmen bei 2 Enthaltungen als Auftrag an die Regierung überwiesen.

Eigenmietwert für SP «Nonsens»

Die FDP-Motion will den Eigenmietwert auf genau 60 Prozent des Marktwerts festschreiben. Die Regierung war nur bereit, sie als unverbindlicheren Anzug entgegenzunehmen, was die FDP ablehnte. Die SP warnte, der Vorstoss sei so gar nicht umsetzbar, weil sonst jedes Jahr alle selbstbewohnten Liegenschaften neu zu bewerten wären.

Laut einem SP-Sprecher ist das Schweizer Konzept des Eigenmietwertes weltweit ein Unikum und «Nonsens». Man solle es abschaffen, mitsamt den Abzügen für Hyposchulden und Unterhaltskosten. Entsprechende Bestrebungen seien auf Bundesebene schon im Gang. Die FDP-Motion wurde schliesslich mit 48 gegen 45 Stimmen als Auftrag überwiesen.

Stillschweigend abgelehnt wurde derweil eine weitere Motion aus den Reihen der CVP. Diese verlangte eine Umstellung der Berechnung des Eigenmietwertes auf der Basis von Vergleichsmieten anstatt des rechnerischen Verkehrswertes.

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