Im Kanton Aargau werden die Eigenmietwerte für selbst genutzten Wohnraum per Anfang 2016 dem Marktwert angepasst. Das hat der Grosse Rat am Dienstag mit 68 zu 64 Stimmen knapp beschlossen. Die pauschale Erhöhung bringt dem Kanton 14 Millionen und den Gemeinden 13,3 Millionen Franken mehr in die Kasse.
SP, CVP,Grüne, BDP, GLP und EVP stimmten für die Anpassung. SVP und FDP lehnten die Vorlage ab. Der Regierungsrat hatte dem Parlament die Anpassung im entsprechenden Dekret beantragt. Dies begründete er damit, dass die Eigenmietwerte gemäss Steuergesetz mindestens 60 Prozent der Marktwerte betragen müssen.
Eine im Juli 2014 durchgeführte Markterhebung im Kanton Aargau ergab, dass der Wert von 60 Prozent um durchschnittlich mehr als 5 Prozent unterschritten wird. In 130 Gemeinden liegt der Wert unter 55 Prozent. Bei weiteren 83 Gemeinden liegen die Eigenmietwerte innerhalb der Toleranzgrenze von plus/minus 5 Prozent.
Unterschiede in den Gemeinden
Der Unterschied zwischen dem Eigenmiet- und dem Marktwert der selbstbewohnten Liegenschaften ist also nicht in allen Gemeinden gleich gross. Daher wurde für jede Gemeinde ein individueller Zu- oder Abschlagsfaktor bestimmt. Das Ziel ist, dass der durchschnittliche Eigenmietwert in jeder Gemeinde im gesamtkantonalen Durchschnitt einem Wert von 60 Prozent entspricht.
Unter dem Eigenmietwert versteht man den Mietwert einer selbst genutzten Liegenschaft oder Wohnung. Dieser Mietwert wird dem Wohneigentümer zum steuerbaren Einkommen hinzugerechnet. Im Gegenzug können die Besitzer diverse Kosten wie Hypothekarzinsen und Betriebskosten abziehen. Dabei geht es darum, dass Hauseigentümer und Mieter steuerlich möglichst in etwa gleich gestellt werden.
CVP und SP stützen Regierungsrat
Für die Erhöhung der Eigenmietwerte sprachen sich CVP, BDP, GLP, EVP sowie SP und Grüne aus. Die Sprecher der Parteien wiesen darauf hin, dass die Anpassung dem Steuergesetz entspreche. Die bürgerlichen Befürworter übten jedoch grundsätzliche Kritik am Eigenmietwert.
SP und Grüne wiesen auf die Steuergleichheit zwischen Hauseigentümern und Mietern hin. Es werde niemand ungerechtfertigt zur Kasse gebeten. Die Anpassung sei eine Notwendigkeit, um die Vorgabe des Gesetzes zu erfüllen.
SVP und FDP gegen Anpassung
Gegen die Erhöhung der Eigenmietwerte machten SVP und FDP mobil. Bei einen Nein gegen die Erhöhung passiere gar nichts, hiess es bei der SVP. Der Aargau solle selbstbewusst entscheiden und die «Bestrafung der Hauseigentümer» ablehnen.
Es handle sich um eine «Goldesel-Steuer für den Staat», weil die Hypothekarzinsen derzeit so tief seien. Die Anpassungen seien einzig finanzpolitisch motiviert, kritisierte die FDP, welche die Vorlage mehrheitlich ablehnte.
Finanzdirektor Roland Brogli (CVP) sagte, das Steuergesetz bedinge zwingend eine Anpassung der Eigenmietwerte. Es handle sich nicht um eine «eigentliche Steuererhöhung». Vielmehr gehe es darum, die seit 2001 geltende Regelung umzusetzen.
Das Bundesgericht schreibe einen Eigenmietwert von mindestens 60 Prozent des Marktwertes vor, hielt Brogli fest. Mieter und Eigentümer müssten steuerlich grundsätzlich gleich behandelt werden.