Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsannahme gegen den zurückgetretenen deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff eingestellt.
Es gebe keinen Anfangsverdacht für strafbares Verhalten von Wulff, sagte am Freitag der Sprecher der Anklagebehörde, Martin Steltner. Laut der Berliner Staatsanwaltschaft ging es um ein geschenktes „Bobby-Car“, Leasing-Konditionen für einen Audi Q3 und Kleider-Sponsoring für Wulff-Ehefrau Bettina.
Es seien zwar Vorteile gewährt worden, das Geschehen sei teilweise auch intransparent gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Die Firmen hätten aber vorrangig das Ziel verfolgt, die Wulff-Familie als Werbeträger zu nutzen, so die Staatsanwaltschaft.
Es sei nicht darum gegangen, sich politische Einflussnahme zu erkaufen. Es habe keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Unrechtsvereinbarung gegeben.
In Hannover ermittelt die Staatsanwaltschaft noch gegen Wulff wegen des Verdachts der Vorteilsannahme. Dieses Verfahren soll nach Angaben eines Behördensprechers frühestens im Spätsommer zum Abschluss kommen.
Die damalige Ankündigung der Anklagebehörde in der niedersächsischen Landeshauptstadt, für die Ermittlungen beim Bundestag die Aufhebung von Wulffs Immunität zu beantragen, hatte das Fass zum Überlaufen gebracht. Wulff trat am 17. Februar nach wochenlangen Querelen als Bundespräsident zurück.
In Hannover wird auch wegen Vorteilsgewährung gegen den Filmproduzenten David Groenewold ermittelt. Dabei waren auch Büroräume und dessen Wohnung in Berlin durchsucht worden. Groenewold soll Wulff in dessen Amtszeit als niedersächsischer Regierungschef Urlaube auf Sylt bezahlt haben. Wulff hat das bestritten.