Der Bundesrat will verhindern, dass Asbestopfer in finanzielle Not geraten. Weil bisher unklar ist, wie dieses Ziel erreicht werden könnte, setzt er einen runden Tisch ein.
Der runde Tisch, den der Bundesrat für Asbestopfer einsetzt, wird von Alt Bundesrat Moritz Leuenberger geleitet. Er schliesst Vertreter der Wirtschaft, der Gewerkschaften, des Vereins Asbestopfer sowie der Behörden ein, wie der Bundesrat am Mittwoch beschlossen hat. Sie sollen nach Lösungen suchen, damit insbesondere Patientinnen und Patienten ohne Anspruch auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung angemessen vor den finanziellen Folgen asbestbedingter Krankheiten geschützt werden können.
Rund 120 Personen erkranken jedes Jahr in der Schweiz an einem bösartigen Tumor im Bauch- und Brustfellbereich, weil sie in der Vergangenheit teils grosse Mengen von Asbestfasern eingeatmet haben. Die Unfallversicherung springt ein, wenn die tödlich verlaufende Krankheit berufsbedingt ist.
Rund ein Viertel der Fälle sind jedoch nicht berufsbedingt. Es handelt sich beispielsweise um Personen, die selbstständig erwerbend waren oder in der Nähe von Asbest verarbeitenden Betrieben lebten. Sie sind finanziell schlechter gestellt.
Kurze Verjährungsfrist
Ob berufsbedingt oder nicht, verjähren zivilrechtliche Ansprüche gegen Unternehmen nach geltendem Recht innerhalb von zehn Jahren. Die Asbestopfer selber sowie die Gewerkschaften forderten daher einen runden Tisch, weil eine politische Lösung für dieses Problem immer weiter in die Ferne rückte.
Der Bundesrat hatte zunächst vorgeschlagen, die Verjährungsfrist für Personenschäden auf 30 Jahre zu verlängern. Der Nationalrat stimmte der Verlängerung zu, wenn auch nur auf 20 Jahre. Davon haben Asbestopfer jedoch nichts, da der Rat die Rückwirkung der längeren Frist ablehnte: Bereits verjährte Forderungen bleiben damit verjährt.
Justizministerin Simonetta Sommaruga regte zudem eine «massgeschneiderte Lösung» für Asbestopfer an. Hintergrund ist ein Strassburger Urteil, wonach die schweizerische Rechtsprechung zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei Asbesterkrankungen das Recht auf Zugang zu einem Gericht gemäss EMRK verletzt. Konkrete Vorschläge für eine solche Sonderlösung gibt es jedoch bisher nicht.
Hingegen fordert die Rechtskommission des Nationalrats per Motion einen Fonds zur Entschädigung von Asbestopfern. Das wiederum lehnt der Bundesrat ab, insbesondere wegen der ungeklärten Finanzierung. Die Regierung sieht auch keinen Grund dafür, private Verantwortung auf den Staat abzuwälzen.