Die Schweizerische Nationalbank (SNB) und das Eidg. Finanzdepartement (EFD) haben eine neue Vereinbarung über die Gewinnausschüttung der SNB an Bund und Kantone unterzeichnet. Diese beträgt neu jährlich 1 Milliarde Franken statt wie bisher 2,5 Milliarden Franken.
Sollte sich die finanzielle Situation der SNB in Zukunft deutlich verbessern und die Ausschüttungsreserve wieder die Höhe von 10 Milliarden Franken übersteigen, so sei eine Aufstockung des Betrags vorgesehen, teilte das Finanzdepartement am Montag mit.
Umgekehrt ist es neu auch möglich, dass die Kantone ganz auf eine Ausschüttung verzichten müssen: Dies ist der Fall, wenn nach den Rückstellungen für Währungsreserven keine Ausschüttungsreserven mehr vorhanden sind. Zu diesen Rückstellungen ist die SNB durch das Nationalbankengesetz verpflichtet.
Vor dem Hintergrund der globalen Unsicherheiten sei es „nicht auszuschliessen“, dass in einzelnen Jahren keine Ausschüttungen vorgenommen werden könnten, heisst es in einem Begleitschreiben zur Vereinbarung. Die Vereinbarung stelle „kein Zahlungsversprechen“ dar.
Die SNB-Gelder werden gemäss dem Nationalbankengesetz zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt. Letztere erhalten zwei Drittel, der Bund ein Drittel des Betrags. Die Vereinbarung gilt bereits für das laufende Geschäftsjahr und noch bis 2015.
Rekordverlust
Bisher war die Nationalbank zu einer Ausschüttung von jährlich 2,5 Milliarden Franken verpflichtet. Dieser Betrag wurde 2008 festgelegt, eine erste Überprüfung war nach fünf Jahren vorgesehen. Die jüngsten Verluste der SNB durch die ausserordentliche Frankenstärke machten eine vorzeitige Überprüfung nötig.
Die Nationalbank wies für das Jahr 2010 einen Rekordverlust von 21 Milliarden Franken aus. Lagen 2009 noch 19 Milliarden Franken im Topf mit den Ausschüttungsreserven, klaffte im letzten Jahr ein Loch von 5 Milliarden Franken.
Bevor wieder eine Ausschüttung erfolgen kann, müssen diese negativen Reserven kompensiert sein. Für die SNB ist allerdings der Wiederaufbau des Eigenkapitals über Rückstellungen für Währungsreserven prioritär. Gut möglich also, dass Bund und Kantone in diesem Jahr auf SNB-Gelder verzichten müssen.
Grosse Probleme für Kantone
Gemäss Christian Wanner, Präsident der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK), hängt noch „in der Luft“, ob und wie viel Gewinnausschüttung die Kantone für 2011 erhalten. Zunächst gelte es, den Dezember abzuwarten.
Klar sei, dass den Kantonen durch die neue Vereinbarung grosse Probleme entstünden, sagte Wanner am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Allein für „seinen“ Kanton Solothurn entstehe mit der tieferen Gewinnausschüttung ein Verlust von 54 Millionen Franken. „Banktechnisch“ sei der Schnitt aber begründbar.