Der Bundesrat will den Import illegal gefangener Fische verbieten. Er hat am Montag den Vorschlag für eine Verordnung mit diesem Ziel in die Vernehmlassung geschickt. Die EU verbietet die Einfuhr illegaler Fischerzeugnisse schon seit 2010.
Im Jahr darauf nahm das Schweizer Parlament eine Motion des Genfer SP-Nationalrats Carlo Sommaruga an. Diese verlangte, dass auch die Schweiz keine Erzeugnisse aus illegaler, nicht gemeldeter oder unregulierter Fischerei mehr einführt. Der Bundesrat verwies damals auf freiwillige Massnahmen wie das MSC-Label und warnte vor einem Alleingang. Nun muss er den Auftrag trotzdem umsetzen.
Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass nur noch Fischereierzeugnisse in die Schweiz eingeführt werden dürfen, die rechtmässiger Herkunft sind. Das bedeutet unter anderem, dass der Fang von einem ordnungsgemäss registrierten Schiff stammen, bei der Landung vorschriftsgemäss gemeldet und innerhalb der geltenden Fangquoten liegen muss.
Eine entsprechende Bescheinigung muss der Ware beim Import beiliegen. Jede Sendung muss drei Tage vor der Einfuhr beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) angemeldet werden. Dieses muss die Lieferung freigeben.
Ein vereinfachtes Verfahren gilt für Lieferungen aus Ländern, die über eine gute eigene Regulierung der Fischerei verfügen. Hingegen kann die Einfuhr völlig verboten werden, wenn ein Land illegale Fischerei duldet oder gar fördert.
Mit der Verordnung würde eine Lücke gegenüber dem EU-Recht geschlossen. Sie soll verhindern, dass die Schweiz zum Absatzmarkt für Fischereierzeugnisse wird, die in der EU verboten sind. Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. April 2015.