Einheitliche Rechtsmittelinstanz im Baselbiet nach Urteil

Sind bei Bauprojekten verschiedene Verfahren zu koordinieren, soll künftig im Baselbiet eine einheitliche Rechtsmittelinstanz zuständig sein – wie es das Bundesrecht seit 1997 vorsieht. Mit der entsprechenden Vorlage reagiert die Regierung auf ein Urteil des Kantonsgerichtes zu einem Birs-Kraftwerkprojekt in Zwingen.

Sind bei Bauprojekten verschiedene Verfahren zu koordinieren, soll künftig im Baselbiet eine einheitliche Rechtsmittelinstanz zuständig sein – wie es das Bundesrecht seit 1997 vorsieht. Mit der entsprechenden Vorlage reagiert die Regierung auf ein Urteil des Kantonsgerichtes zu einem Birs-Kraftwerkprojekt in Zwingen.

Die Rechtslücke im Kanton war aufgefallen, weil das umstrittene Projekt der Elektra Baselland für ein neues Kraftwerk Obermatt in Zwingen eine Baubewilligung und eine Konzession erfordert. Die Kantonsbehörden hatten das Projekt mehrfach durchgewinkt, Naturschützer und Fischer dies jedoch jeweils weitergezogen.

Am 3. September hiess das Kantonsgericht die Beschwerde einstimmig gut. Das seit acht Jahren pendente Projekt war aus formalen Gründen auf Grund gelaufen: Die Konzession lief über die Regierung, die Baubewilligung über Bauinspektorat und Baurekurskommission. Die Rechtsmittelwege laufen bisher erst auf Stufe Kantonsgericht zusammen.

Bundesrecht

Diese Zweispurigkeit widerspricht dem Bundes-Raumplanungsgesetz. Der Kanton, namentlich die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) hätte das kantonale Bewilligungsverfahren dem per 1997 aktualisierten Bundesrecht anpassen müssen. Das höchste Baselbieter Gericht hob deswegen die Abweisung der Beschwerde gegen die Konzessionserteilung auf.

Wie die Regierung am Mittwoch mitteilte, schlägt sie dem Landrat nun eine Teilrevision des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vor. Koordinieren soll die Baubewilligungsbehörde, und die geforderte einheitliche Rechtsmittelinstanz soll jene sein, «welche die gesetzlich vorgesehene Rechtsmittelinstanz für den im Leitverfahren ergehenden Entscheid ist».

Diese flexible Lösung soll gemäss Vorlagetext aus Gründen der Fachkompetenz an den bisherigen Zuständigkeiten der Rechtsmittelinstanzen so wenig wie möglich ändern. Konkret werde bei koordinierten Konzessionsentscheiden des Regierungsrates künftig das Kantonsgericht die einheitliche Rechtsmittelinstanz sein.

Kleinkraftwerk

Diese Vorlage hatte die BUD nach dem Urteil im Expressverfahren erarbeitet, damit betroffene Bauprojekte möglichst wenig lang auf Eis liegen. Sie sei im abgekürzten Vernehmlassungsverfahren «positiv aufgenommen», hiess es weiter – sie wurde danach leicht überarbeitet. Befragt worden waren die Parteien, das KMU-Forum, der Gemeindeverband, das Kantonsgericht und die Baurekurskommission.

Das Kraftwerk Grossmatt war 2007 mit einer Ziel-Leistung von 1,9 Mio. kWh im Jahr und Investitionen von 3,3 Mio. Fr. angekündigt worden. Es sollte dort entstehen, wo bis vor rund 38 Jahren ein Kraftwerk der Papierfabrik Zwingen gestanden hatte. Deren anderes Kraftwerk hat nach dem Aus für die «Papiri» die EBL übernommen.

Inzwischen hat der Kanton im Zuge des Neubaus der Zwingener Strassenbrücke das alte betonierte Grossmatt-Wehr abgerissen und durch eine fischgängige Blockrampe ersetzt – exakt dort, wo die EBL ihre neue Staumauer bauen will. Der WWF fordert deshalb die gute Situation zu belassen, also auf das kleine Laufwasserkraftwerk zu verzichten.

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