Ansprüche auf nachrichtenlose Vermögen lassen sich nach 62 Jahren nicht mehr durchsetzen. Nach jahrelangem Seilziehen zwischen National- und Ständerat ist die grosse Kammer am Dienstag auf die Linie des Ständerats und der Regierung eingeschwenkt.
Der Nationalrat hiess die kürzere Verwirkungsfrist mit 100 zu 88 Stimmen gut. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.
Banken können nachrichtenlose Vermögen nach 50 Jahren liquidieren. Mit weiteren Fristen dauert es danach insgesamt 62 Jahre, bis Erben den Anspruch auf die Vermögenswerte nicht mehr geltend machen können.
Die Minderheit forderte ein zweistufiges System. Nach der Liquidation durch die Banken nach 50 Jahren sollte der Bund die Vermögenswerte weitere 50 Jahre aufbewahren. Inklusive Fristen wäre die Verwirkung auf 112 Jahre zu liegen gekommen.
Bürgerliche ausschlaggebend
Für die kürzere Frist plädierten vor allem CVP und FDP. Eine Verpflichtung für weitere 50 Jahre sei nicht im Sinne des Staates, sagte Markus Ritter (CVP/SG). Er befürchtete einen grossen bürokratischen Aufwand. Davor warnte auch Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf.
Andrea Caroni (FDP/AR) gab zu bedenken, dass Erben schon nach wenigen Jahrzehnten grosse Schwierigkeiten hätten, Ansprüche auf nachrichtenlose Vermögen zu beweisen. Selbst mit einer Verwirkungsfrist von 50 Jahren gehe die Schweiz ausserdem weiter als die meisten anderen Länder.
Bundesrätin Widmer-Schlumpf erinnerte daran, dass eine Übergangsfrist vorgesehen sei für Vermögen, für die bei Inkrafttreten des Gesetzes die 50-Jahre-Frist bereits abgelaufen ist. Die Ansprüche könnten noch während fünf Jahren geltend gemacht werden.
Auch ein grösserer Teil der SVP stimmte für die kürzere Frist, was entscheidend war für die Kehrtwende im Nationalrat. SVP-Fraktionssprecher Hans Kaufmann (ZH) hatte zuvor jedoch für die längere Frist plädiert.
600 Millionen Franken
Kaufmann geht davon aus, dass noch rund 600 Millionen Franken nachrichtenlose Vermögen bei den Banken liegen. Der Aufwand für die Verwaltung dieser Gelder halte sich in Grenzen. Dagegen könnte die Schweiz einen grossen Reputationsschaden gegenüber dem Ausland erleiden, wenn die Gelder den Berechtigten nicht mehr ausbezahlt werden könnten, sagte Kaufmann.
Dem stimmte auch Corrado Pardini (SP/BE) zu. Der Finanzplatz müsse beweisen, dass er sich die Hände nicht schmutzig mache mit nachrichtenlosen Vermögen. Dazu sei die längere Frist notwendig. Zudem machte die Linke geltend, dass mit der längeren Frist die Interessen der Betroffenen – also der Erben von Berechtigten – am besten erfüllt würden.