Rinder, die auf einer eingezäunten Weide grasen, brauchen keine Kuhglocken. Ein Bauer im Zürcher Oberland muss seinen Rindern gemäss Gerichtsentscheid deshalb zumindest nachts die Glocken abnehmen, damit die Nachbarn schlafen können.
Der Nachbarschaftsstreit tobt in einem kleinen Weiler im Zürcher Oberland – acht Wohnhäuser und ein paar weitere Gebäude. Den jüngsten Entscheid fällte das Baurekursgericht des Kantons Zürich nach ausführlichen Erwägungen und einem Augenschein vor Ort. Mehrere Zürcher Zeitungen berichteten am Samstag darüber.
Der beteiligte Bauer besitzt laut Gericht 27 Rinder. Die meisten sind den Sommer über zwar auf der Alp, einige bleiben aber im Weiler. Dort grasen sie auf einer eingezäunten Weide gleich beim Wohnhaus der Nachbarn. Die übrigen Rinder gesellen sich im Frühling und Herbst dazu.
Streit seit vier Jahren
Der Konflikt begann gemäss den gerichtlichen Ausführungen vor rund vier Jahren. Damals begann der Landwirt, seinen von der Alp zurückgekehrten Tieren Glocken umzuhängen. Die Nachbarn baten ihn, dies zu unterlassen.
Da gerieten sie beim Bauern aber an den Falschen: Seither ziehe er den Tieren «bereits im Frühjahr, wenn sie also noch nicht auf der Alp seien, sowie den Rindern, welche sich dauernd auf den Weiden aufhielten», die Glocken an und lasse sie ihnen auch im Herbst umgehängt, schreibt das Gericht.
Dies liessen sich die Nachbarn ihrerseits nicht bieten. Sie zogen den Streit weiter. Im November 2014 beschloss der Gemeinderat ein nächtliches Trageverbot von Kuhglocken. Der Bauer focht den Entscheid beim Baurekursgericht an und blitzte nun ab. Mit dem Entscheid vom 5. August gab es den Nachbarn Recht.
Begründung überzeugt nicht
Die Richter nahmen ihre Aufgabe nicht auf die leichte Schulter. Sie organisierten einen Augenschein vor Ort. Und sie stellten fest, dass «auch in einer Distanz von rund 80 Metern die (…) Lärmimmissionen sehr laut sind».
Vom Bauern wollten die Richter wissen, weshalb er denn seinen Tieren Glocken umhänge. Um entlaufene Rinder finden zu können, erklärte dieser. Er kenne nämlich einen Fall, da sei ein Hund nachts in eine Weide eingedrungen und habe die Kühe derart in Panik versetzt, dass sie davongelaufen seien.
Davon liessen sich die Richter jedoch nicht überzeugen. Sie werteten das Interesse der Nachbarn an einem ungestörten Schlaf höher als das Interesse des Bauern an Rindern mit Kuhlocken. Zumal es doch sehr selten vorkomme, dass Hunde nachts auf Kuhweiden eindrängen und die Tiere erschreckten. Sie wiesen seinen Rekurs gegen den Gemeinderatsbeschluss ab.
Ob der Streit damit ausgestanden ist, ins offen. Der Bauer kann gegen das Urteil des Baurekursgerichtes beim kantonalen Verwaltungsgericht Beschwerde einreichen. Dessen Urteil wiederum kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.