Mit einer neuen Berechnungsgrundlage will der Kanton Baselland künftig Einsparungen bei Prämienverbilligungen und anderen Sozialleistungen erzielen. Der Landrat hat dafür nötige Gesetzesänderungen am Donnerstag in zweiter Lesung ohne Debatte und einstimmig verabschiedet.
Gerechnet wird gemäss der Vorlage in den nächsten zwei Jahren mit Minderausgaben von 1,85 und 2,4 Millionen Franken. Ausser für die Verbilligung der Krankenkassenprämien gilt die neue Berechnungsweise für weitere bedarfsabhängige Sozialleistungen, so für die Ausbildungsbeiträge und die Kosten für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen und Pflegefamilien.
Berechnet werden sollen die Beiträge nicht mehr wie bisher aufgrund des steuerbaren Einkommens. Denn dies habe dazu geführt, dass Personen mit gleichem Einkommen unterschiedlich hohe Subventionen erhielten – je nach dem wieviel Abzüge sie in der Steuererklärungen geltend machen konnten, hiess es in der Vorlage.
Künftig soll daher aus der Steuerveranlagung das Zwischentotal der Einkünfte vor den Abzügen als Berechnungsgrundlage dienen. Als weitere Faktoren einbezogen werden Netto-Mieteinnahmen, steuerbares Vermögen, Kinderabzüge und Unterhaltsbeiträge. Um Härtefälle zu vermeiden, werden teilweise die Obergrenzen erhöht.