Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) hat eine Einsprache gegen das Projekt für eine Hängebrücke mitsamt Gülleleitung über die Reuss bei Niederwil AG eingereicht. Das Projekt müsse überarbeitet werden, weil es Schutzgebiete beeinträchtige.
So tangiere das Vorhaben ein Amphibiengebiet von nationaler Bedeutung, wertvolle Uferwälder und weitere Schutzgebiete von kommunaler und kantonaler Bedeutung, heisst es in der am Mittwoch veröffentlichten Einsprache der SL.
Die Einsprache wurde bei der Gemeinde Niederwil eingereicht. Das Baugesuch liegt derzeit in den betroffenen Gemeinden Niederwil, Nesselnbach und Stetten öffentlich auf. Die Anlage soll ausserhalb der Bauzone entstehen. Daher werden auch die Kantonsbehörden ein Wort mitreden.
Die geplante Brücke beeinträchtigt gemäss der Stiftung optisch das Objekt «Reusslandschaft» des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BNL). Der Fussgängersteg mitsamt Gülleleitung entspreche nicht einer natur- und landschaftsverträglichen Lösung.
Da mit der Leitung ausschliesslich die Gülle eines Schweinemastbetriebs in Stetten zur Biogasanlage in Nesselnbach transportiert werden solle, handle es sich beim Baugesuch um ein rein privates Interesse. Die beiden Betriebe gehören dem Gesuchsteller.
165 Meter lange Hängebrücke geplant
Die Hängebrücke über die Reuss im Bezirk Bremgarten soll 165 Meter lang und 1,2 Meter breit werden. Die kantonale Abteilung für Baubewilligungen hatte dem Projekt im Februar 2014 keine Zustimmung in Aussicht gestellt.
Die Bauherrschaft habe andere Möglichkeiten zu suchen, um die Gülle von Stetten nach Nesselnbach zu bringen, machte der Kanton geltend. So könne die Reuss unterquert werden oder die Leitung entlang bestehender Bauten geführt werden.
Gemäss Stiftung Landschaftsschutz Schweiz wurde das Projekt deswegen überarbeitet. Es handle sich jedoch immer noch um eine Fussgängerbrücke.