Elefantennummer im Zirkus Knie entspricht Tierschutzgesetz

Die Elefantennummer im Zirkus Knie ist nicht tierschutzwidrig. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) aufgrund eines Gutachtens, wie das BVET am Donnerstag mitteilte. Das Gutachten angestrengt hatte die Tierschutzorganisation Pro Tier.

Elefantennummer des Zirkus Knie aus dem Jahr 2004 (Archiv) (Bild: sda)

Die Elefantennummer im Zirkus Knie ist nicht tierschutzwidrig. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) aufgrund eines Gutachtens, wie das BVET am Donnerstag mitteilte. Das Gutachten angestrengt hatte die Tierschutzorganisation Pro Tier.

Pro Tier reichte beim BVET eine Beschwerde ein. Die Tierschutzorganisation kritisierte die Nummer, in der ein Elefant von einem Podest aus mit den Vorderbeinen auf ein Schleuderbrett niedergeht und damit einen Artisten in die Luft katapultiert.

Pro Tier ist der Ansicht, dass die Schleuderbrett-Nummer beim Asiatischen Elefanten Delhi zu einer Überbelastung der Vorderbeine führe, die gravierende nicht sichtbare Schäden der Fussknochen, des Fusskissens, der Gelenke und der Nägel nach sich ziehen könnte.

Im BVET-Communiqué vom Donnerstag heisst es, ein Elefant, dem eine Aufgabe Unbehagen, Angst oder gar Schmerzen bereite, werde alle Möglichkeiten nützen, um sich davor zu drücken. Doch Delhi mache die Schleuderbrett-Nummer ohne zu zögern und ohne Zwang. Der Gutachter sei zum Schluss gekommen, dass der Zirkus-Elefant Delhi nicht leide.

Pro Tier kritisiert, dass das BVET nicht mitteilte, welcher Experte das Gutachten erstellt hatte. Es reiche auch nicht aus, dass der Gutachter sich die Elefantennummer angeschaut habe. Um eine längerfristige gesundheitliche Schädigung bei Delhi feststellen zu können, müssten dessen Vorderfüsse geröntgt werden.

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