Künftig sollen Firmen und Behörden einfacher elektronisch unterschreiben können. Einer entsprechenden Revision des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur steht nichts im Weg.
In der soeben abgelaufenen Vernehmlassung begrüssen alle interessierten Kreise die Pläne des Bundes.
Heute ist die elektronische Signatur nicht massengeschäftstauglich, weil das Bundesgesetz aus dem Jahr 2003 die Latte für deren Anerkennung zu hoch ansetzt. Im dem vom Bundesrat revidierten Gesetz soll neu die sogenannte geregelte elektronische Signatur eingeführt werden, die auch von juristischen Personen und Behörden genutzt werden kann.
Damit wird den Bedürfnissen von Wirtschaft und Verwaltung Rechnung getragen. Bisher ist lediglich die elektronische Signatur für natürliche Personen einfach geregelt.
Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) begrüsst die Änderungen, da sie einem vereinfachten Geschäftsverkehr dienten. Seitens der Mitgliederverbände und Partnerorganisationen des sgv wird die Zustimmung teilweise verknüpft mit der Forderung, die Anpassungen eng mit der Entwicklung im europäischen Raum zu koordinieren.
Anwendungsbereich „eher bescheiden“
Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse freut sich über die Anpassung des Gesetzes an die heutigen wirtschaftlichen Gegebenheiten. Generell sei aber zu beachten, dass im täglichen Wirtschaftsverkehr aufgrund der (positiv zu wertenden) Formfreiheit die grosse Zahl der Verträge per E-Mail ohne Gebrauch einer elektronischen Signatur abgeschlossen würden.
„Der effektive Anwendungsbereich der elektronischen Signatur wird daher eher bescheiden bleiben“, schreibt economiesuisse.
Der grundsätzlich mit der Neuerung ebenfalls einverstandene Schweizerische Städteverband stellt fest, es werde ein relativ komplexes Angebot realisiert. Den Städten sei es ein zentrales Anliegen, dass eine möglichst einfach zu handhabende Identifizierung und Authentifizierung in wenigen Arbeitsschritten geschaffen werde.
Zustimmung unter Vorbehalt
Die FDP stellt fest, das revidierte Gesetz trage dem Bedürfnis der Wirtschaft nach einer zeitgemässen Regelung Rechnung. Sie knüpft ihre Zustimmung aber an eine Bedingung: Die ersatzlose Streichung der Haftungsklausel im Obligationenrecht. Diese führe nämlich zu einer Ungleichbehandlung der elektronischen und der handschriftlichen Signatur und schiesse klar über das Ziel hinaus.
Auch die CVP findet, es werde einem Bedürfnis von Wirtschaft und Behörden entsprochen. Einige Bedenken hat sie bezüglich Umsetzung, Kontrolle und Missbrauch und will deshalb diverse Fragen in den Kommissionsberatungen vertieft abklären lassen. Skepsis äussert sie auch zur Einführung eines obligatorischen Zeitstempels bei der elektronischen Signatur.