Bei den Nationalratswahlen im Oktober können erstmals auch Inländerinnen und Inländer elektronisch wählen: In den Genuss kommen 96’000 Stimmberechtigte in den Kantonen Genf und Neuenburg. In neun Deutschschweizer Kantonen wird jedoch nichts daraus.
Den entsprechenden Gesuchen aus den Kantonen Zürich, Glarus, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau verweigerte der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch die Bewilligung.
Diese Kantone hatten sich im Consortium Vote électronique zusammengeschlossen. Wie die Landesregierung schreibt, weist das System eine Lücke beim Schutz des Stimmgeheimnisses auf. Sie kann zwar technisch behoben werden, aber nicht mehr rechtzeitig vor den Wahlen. Die Lücke wurde im Rahmen eines externen Audits gefunden.
Zudem erfüllt das System des Consortiums nicht alle seit dem 1. Juli zwingenden Anforderungen der Bundeskanzlei. Nach Angaben des Bundesrats trägt der Entscheid dem Prinzip «Sicherheit vor Tempo» Rechnung.
Verifizierbare Stimmabgabe
In den Kantonen Genf, Luzern, Basel-Stadt und Neuenburg hingegen können nun zum einen alle registrierten Auslandschweizer elektronisch wählen. Das sind etwa 34’000.
Hinzu kommen die «Einheimischen» in den Kantonen Genf und Neuenburg. Dabei kommen in den vier Kantonen zwei Systeme zum Einsatz: In Basel-Stadt und Luzern dasjenige des Kantons Genf und in Neuenburg das eigene.
Beide Systeme gehören der sogenannten zweiten Generation an und sind individuell verifizierbar. Mittels persönlicher Codes können die Stimmberechtigten überprüfen, ob ihre Stimmen korrekt übermittelt wurden.
Bei den Nationalratswahlen 2011 konnten 22’000 Auslandschweizer in den Kantonen Aargau, St. Gallen, Graubünden und Basel-Stadt ihre Stimmen elektronisch abgeben.