Elektronisches Patientendossier stösst auf breite Akzeptanz

Die vom Bund angestrebte freiwillige Einführung des elektronischen Patientendossiers wird in der soeben abgelaufenen Vernehmlassung grundsätzlich begrüsst. Es gibt aber auch gewisse Befürchtungen, insbesondere wegen des Datenschutzes, aber auch wegen der Kosten.

Die FMH-Ärzte befürchten eine Entwicklung hin zum "gläsernen Patienten" (Symbolbild) (Bild: sda)

Die vom Bund angestrebte freiwillige Einführung des elektronischen Patientendossiers wird in der soeben abgelaufenen Vernehmlassung grundsätzlich begrüsst. Es gibt aber auch gewisse Befürchtungen, insbesondere wegen des Datenschutzes, aber auch wegen der Kosten.

Über das elektronische Patientendossier sollen dezentral abgelegte, für die Behandlung relevante Daten von Patientinnen und Patienten anderen Leistungserbringen zugänglich werden. Der Bundesrat schlägt vor, dass alle Patienten selber entscheiden sollen, ob ihr Arzt ein elektronisches Dossier führen darf.

Die Weiterleitung der Daten an Krankenkassen ist nicht vorgesehen. Damit ist der Dachverband der Krankenversicherer, santésuisse, im Grundsatz einverstanden. Gleichzeitig wünscht santésuisse, dass – die Einwilligung der Patienten vorausgesetzt – auch Case Manager und Vertrauensärzte der Versicherer aufs elektronische Dossier zugreifen können.

Gläserner Patient

Als „hemmungslose Forderung“ bezeichnet dies die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, FMH. Sie begrüsst die Einführung des elektronischen Dossiers, sieht aber „mit allergrösster Sorge die Entwicklung in sogenannte Transparenz, die hier nichts anderes heisst als eine Entwicklung in Richtung des gläsernen Patienten“.

Kategorisch gegen den Wunsch von santésuisse stellen sich auch die Stiftung SPO Patientenschutz sowie die SP. „Das elektronische Patientendossier ist kein Instrument der Sozialversicherungen“, schreibt die SPO. Es müsse klar sein, dass das elektronische Dossier ausschliesslich im Verhältnis Patient-Arzt stehe.

Hoch sensible Daten

Der Bund möchte die AHV-Nummer als Identifikationsmerkmal benutzen. Die CVP begrüsst dies. Dagegen sind aus Gründen des Datenschutzes FMH, SPO und SVP. Letztere hält fest, die AHV-Nummer sei für den Arbeitgeber von zentraler Bedeutung. Allein schon deshalb dürfe sie nicht mit den hoch sensiblen medizinischen Daten verknüpft werden.

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