Die Eltern eines im Dezember 2011 in Saas-Fee VS von einer Lawine verschütteten Kindes aus Spanien sollen eine Genugtuung in der Höhe von 60’000 Franken erhalten. Die damals verantwortlichen Pisten- und Rettungschefs wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Das Bezirksgericht Visp hat den ehemaligen Pisten- und Rettungschef sowie den stellvertretenden Rettungschef der Bergbahnen Saas-Fee AG wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs zu jeweils 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Sanktion wurde zur Bewährung mit einer Probezeit von zwei Jahren ausgesetzt.
Die beiden Angeklagten waren am 7. Dezember 2011 für Lawinensprengungen oberhalb einer Pistenverbindung im Skigebiet Saas-Fee (VS) verantwortlich. Der dort anwesende stellvertretende Rettungschef verzichtete aufgrund der Sprengergebnisse und seiner Erfahrung auf die Sprengung des letzten von insgesamt sechs Zielen, wie es in der Mitteilung des Bezirksgerichts heisst. Er funkte dies dem Pisten- und Rettungschef, welcher nicht widersprach und die Pistenverbindung für die Skifahrer frei gab.
Eine Skilehrerin und ihr spanischer Skischüler wurden um 10.30 Uhr auf dieser Querverbindung von einer Lawine erfasst und verschüttet. Die erwachsene Person konnte lebend geborgen werden, der sechsjährige Knabe starb an seinen schweren Verletzungen im Spital.
Das Bezirksgericht Visp sprach den Eltern des verstorbenen Kindes zulasten der Verurteilten eine Genugtuungsentschädigung von je 30’000 Franken zu und verwies sie zur Festsetzung der übrigen Forderungen auf den Zivilweg. Das Urteil kann beim Kantonsgericht angefochten werden.