Krankenkassen werden künftig wieder Beiträge für die Brillengläser von Kindern leisten müssen. Mit 34 zu 5 Stimmen hat der Ständerat am Montag eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat angenommen.
Die Abstimmung im Ständerat hatte Symbolcharakter, da der Bundesrat die Leistungen für Brillengläser auf Verordnungsstufe in Eigenregie wieder einführen kann. Und dies plant er auch zu tun, wie Gesundheitsminister Alain Berset in der kleinen Kammer ausführte.
Damit hat der Bundesrat eine Kehrtwende vollzogen. Ursprünglich wollte er an der Trennung von Beiträgen für krankheitsbedingte Sehhilfen und Brillen lediglich für die Korrektur einer Fehlsichtigkeit beibehalten.
Studie veranlasst Bundesrat zum Umdenken
Aufgrund einer Studie, die aufzeigt, dass Fehlsichtigkeit bei Kindern behandelt werden sollte, ist der Bundesrat auf seinen Entscheid zurückgekommen. Werde Fehlsichtigkeit bei Kindern nicht korrigiert, entstünden Folgeprobleme und -kosten, erklärte Berset. Zudem könnten gewisse Probleme im Erwachsenenalter nicht mehr behoben werden.
Er werde deshalb die Vergütung von Brillen für Kinder wieder in die Verordnung aufnehmen. Er tendiere auf 18 als Alterslimite, erklärte Berset. Auch die Höhe der Leistung sie noch offen. Angesichts der gesunkenen Brillenpreise seit dem Entscheid des Bundesrates, Brillen und Kontaktlinsen nicht mehr zu vergüten, werde der Betrag wohl weniger hoch ausfallen als zuvor.
Grosser Widerstand gegen Entscheid
Bis Ende 2010 mussten die Krankenkassen den Kauf von Sehhilfen für Kinder und Jugendliche mit jährlich 180 Franken unterstützen. Mit der Streichung der Brillenvergütung wollte der damalige Gesundheitsminister Didier Burkhalter die Grundversicherung um jährlich 40 Millionen Franken entlasten.
Die Streichung des Brillenbeitrags stiess aber auf breiten Widerstand. Eine Allianz von Konsumentenschützern, Patientenorgansiationen und verschiedenen Fachverbänden forderte im Sommer 2011 in einer von 40’000 Personen unterzeichneten Petition die Wiedereinführung des Brillenbeitrags.