Eltern von Opfern des Walliser Carunglücks gehen vor Bundesgericht

Die Einstellung der Untersuchung zum Busdrama von Siders wird vor Bundesgericht angefochten. Zwei Eltern legten Rekurs gegen die von der Walliser Justiz beschlossene Verfahrenseinstellung ein.

Blumen zum Gedenken an den tödlichen Carunfall bei Siders (Bild: sda)

Die Einstellung der Untersuchung zum Busdrama von Siders wird vor Bundesgericht angefochten. Zwei Eltern legten Rekurs gegen die von der Walliser Justiz beschlossene Verfahrenseinstellung ein.

Bereits als die Walliser Staatsanwaltschaft das Verfahren am 30. Juni 2014 eingestellt hatte, legten elf Eltern von verstorbenen Kindern Rekurs dagegen ein. Sie gaben sich nicht damit zufrieden, dass die Unfallursache nicht vollständig geklärt wurde.

Für die Walliser Ermittler standen alle möglichen Ursachen im Zusammenhang mit dem verstorbenen Chauffeur. Ein medizinisches Gutachten nannte eine Unachtsamkeit oder einen Schwächeanfall als wahrscheinlichste Unfallursachen.

Die Eltern verlangten zusätzlich eine Rekonstruktion des Unfalls sowie weitere Untersuchungen zu einem möglichen Suizid des 34-jährigen Chauffeurs. Das Walliser Kantonsgericht lehnte ihre Rekurse Ende März ab.

Die These eines Suizids könne in keinem Fall zu einer Verurteilung führen, da der Fahrer beim Unfall ebenfalls ums Leben gekommen sei, hiess es in der Begründung des Kantonsgerichts.

Fahrer nahm Antidepressivum

Die Suizidthese wurde stark diskutiert, weil der Chauffeur regelmässig Antidepressivum eingenommen hatte. Auch weil der behandelnde Arzt des Fahrers keinen Anlass zur Annahme einer Selbstmordgefährdung sah, wurde die These von der Walliser Justiz verworfen.

Der belgischer Reisecar war im März 2012 auf der Heimfahrt von einem Skilager auf der Autobahn A9 frontal in die Nothaltenische eines Tunnels bei Siders geprallt. Dabei kamen 28 Menschen ums Leben, darunter 22 Kinder aus Lommel und Heverlee in Belgien.

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