Emmi ändert Rezept des Caffè Latte wegen Subventionen

Emmi hat das Rezept seines Caffè Latte angepasst um weiter Subventionen zu erhalten. Zuvor hatte der Milchverarbeitungskonzern flüssige Magermilch für die Herstellung von Caffè Latte verwendet. Für diese Art von Milch werden aber keine Subventionen mehr bezahlt.

Emmi ändert das Rezept seines Caffè Latte (Archiv) (Bild: sda)

Emmi hat das Rezept seines Caffè Latte angepasst um weiter Subventionen zu erhalten. Zuvor hatte der Milchverarbeitungskonzern flüssige Magermilch für die Herstellung von Caffè Latte verwendet. Für diese Art von Milch werden aber keine Subventionen mehr bezahlt.

«Seit Dezember 2012 bezahlt der Bund keine Ausfuhrbeiträge für flüssige Magermilch mehr», sagte Daniel Hug von der Oberzolldirektion gegenüber der Nachrichtenagentur sda und bestätigte damit Angaben des «Beobachters», der in seiner Ausgabe vom 7. Februar über die Rezeptänderung berichtet hatte.

Daher hat Emmi im Jahr 2012 die Rezeptur des kalten Kaffees Caffè Latte «geringfügig» angepasst. Was genau geändert wurde, wird nicht mitgeteilt. Esther Gerster, Kommunikationsleiterin bei Emmi, betonte jedoch gegenüber der Nachrichtenagentur sda, dass Caffè Latte nach wie vor aus frischer Milch und nicht mit Milchpulver hergestellt wird. Für Magermilchpulver und flüssige Milch mit einem höheren Fettgehalt werden nach wie vor Ausfuhrbeiträge bezahlt.

«Solche leichten Anpassungen sind ein üblicher Vorgang», teilte Gerster mit. Sie wies darauf hin, dass solche auch aus anderen Gründen erfolgten, zum Beispiel aus Nachhaltigkeitsgründen bei den verwendeten Kaffeebohnen. «Das Beibehalten der Beiträge für den Rohstoffpreisausgleich ist ein zusätzlicher Nutzen», teilte Gerster mit.

Ausgleich für hohe Rohstoffpreise

Ausfuhrbeiträge entschädigen exportierende Lebensmittelunternehmen für die hohen Rohstoffpreise in der Schweiz. Das erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der Firmen und kommt der Landwirtschaft zugute, da die Milchverarbeitungsunternehmen dank der Subventionen höhere Milchpreise bezahlen können.

Es dürfen jedoch nur Produkte subventioniert werden, die auf der sogenannten Verpflichtungsliste LIX der Welthandelsorganisation (WTO) aufgeführt sind. Als die Rechtsgrundlage für die Ausfuhrbeiträge revidiert wurde, wurde festgestellt, dass flüssige Magermilch nicht auf der WTO-Liste aufgeführt ist.

Aufgrund dessen wurden die Vorschriften angepasst und die Verarbeiter von Magermilch informiert. «Bis zur Einstellung der Ausfuhrbeiträge wurde den betroffenen Firmen danach eine Übergangsfrist von 11 Monaten gewährt. Dadurch sollten die Unternehmen auch Zeit erhalten, um ihre Rezepturen anzupassen», sagte Hug von der Oberzolldirektion.

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