Das Bernervolk hat am Sonntag gleich zwei Energievorlagen abgelehnt, die den Kanton Bern in eine grüne Energiezukunft führen wollten. Die Angst vor teuren Liegenschaftssanierungen und steigenden Mieten liess die Bernerinnen und Berner zurückschrecken.
Die Stimmberechtigten lehnten die Initiative „Bern erneuerbar“ deutlich ab mit 65,29 Prozent Nein- und 34,71 Prozent Ja-Stimmen. Der Gegenvorschlag des Kantonsparlaments wurde hingegen knapp abgelehnt mit 51,42 Prozent Nein- und 48,58 Prozent Ja-Stimmen. Die Stimmbeteiligung betrug 41,62 Prozent.
Vorab bürgerliche Kreise und der Hauseigentümerverband hatten gewarnt, dass allein bei privaten Liegenschaften Sanierungskosten von 50 Milliarden Franken anfallen würden. Da würden natürlich auch die Mieter zur Kasse gebeten.
Auch die öffentliche Hand wäre verpflichtet, ihre Liegenschaften zu sanieren. Ohne Steuererhöhungen ginge das wohl nicht ab, so die Befürchtung. Sowohl die Initiative „Bern erneuerbar“ wie auch der vom Parlament erarbeitete Gegenvorschlag gingen viel zu weit und schadeten dem Wirtschaftsstandort Bern, argumentierten die Gegner.
Erneuerbare Energien sollten gefördert werden, betonten sie, aber nicht so, wie es die beiden Vorlagen wollten sondern so, wie es der Bund in seiner Energiestrategie 2050 aufzeige. Diese Ziele seien bereits ambitiös genug, da brauche es keinen Alleingang des Kantons, der die Latte noch höher lege.
Auf der anderen Seite standen rot-grüne und Mitteparteien, der Mieterverband und auch Teile der Bürgerlichen. Sie unterstützten mindestens eine der beiden Vorlagen.
Ein Ziel, zwei Wege
Diese unterschieden sich nicht in ihren Zielen, sondern nur im Weg dorthin. Während die Initiative verbindliche Zwischenziele setzte, legte der Gegenvorschlag nur den Endtermin fest. Laut „Bern erneuerbar“ hätte bis 2025 der Strom mindestens zu 75 Prozent und ab 2035 zu 100 Prozent „grün“ sein.
Auch für Heizung und Warmwasser figurierten in der Initiative „Bern erneuerbar“ die Jahreszahlen 2025, 2035 und 2050 als Zwischen- und Endziele. Das bernische Kantonsparlament wollte stattdessen nur, dass Strom, Heizung und Warmwasser spätestens 30 Jahre nach der Annahme des Gegenvorschlags grundsätzlich aus erneuerbaren Quellen hätten stammen sollen.
Gemäss Gegenvorschlag hätte also die Energiewende spätestens etwa im Jahr 2043 erreicht sein sollen – je nachdem, wie schnell der Grosse Rat die Ziele im Energiegesetz konkretisiert hätte.
Nach wie vor hängig ist eine Beschwerde beim Bundesgericht gegen die Abstimmungsbotschaft. Diese enthalte nur Argumente für oder oder wider Initiative und Gegenvorschlag, nicht aber für ein doppeltes Nein, lautet die Kritik.