Den Engadiner Flughafen in Samedan trifft keine Schuld beim Absturz eines Businessjets mit zwei Todesopfern im Dezember 2010. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte Schadenersatzansprüche des Vaters und der Berufsunfallversicherung des einen Piloten ab.
Das Gericht teilte am Mittwoch mit, der Flughafen der Engadin Airport AG gehöre zum nicht überwachten Luftraum. Deshalb hätten die zwei Piloten im Kleinjet die alleinige Verantwortung für die Landung getragen. Der Flugzeugabsturz sei auf grobes Selbstverschulden zurückzuführen.
Die Anflugbedingungen auf dem höchstgelegenen Flugplatz Europas seien schwierig, so das Gericht weiter. Und weil sich der Flugplatz nicht im überwachten Luftraum befinde, sei die Betreiberin auch nicht verpflichtet, über bestehende Sicherheitsmassnahmen hinaus weitere Massnahmen zu ergreifen. Besonders im Gebirge müsse beim Fliegen mit schlechten und wechselnden Wetterbedingungen gerechnet werden.
Genugtuung gefordert
Nicht abklären musste das Gericht eigenen Angaben zufolge, wie schlecht die Wetter- und Sichtverhältnisse zum Unfallzeitpunkt an jenem 19. Dezember 2010 waren. Der Grund ist wieder der gleiche: Die Piloten sind für die Landung alleine verantwortlich.
Der Vater des Piloten hatte eine Genugtuungssumme für den Tod seines Sohnes gefordert. Die Unfallversicherung machte Regressansprüche für Todesfallkosten und eine Halbwaisenrente für den Sohn des Piloten geltend.
Die Versicherung kann gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde ans Bundesgericht führen, der Vater des Piloten laut Gerichtsangaben nur dann, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt.
Pilot ging zu viel Risiko ein
Der Pilot des Kleinjets war an jenem Tag in Zagreb in Kroatien gestartet. Er sollte im Oberengadin Passagiere abholen und dann nach Rom fliegen. Die Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle (SUST) war zum Schluss gekommen, dass der Pilot eine zu riskante Landung bei schlechtem Wetter gewagt hatte. Das Flugzeug stürzte in der Nähe des Bahnhofs Bever ab. Ein erster Landeversuch war abgebrochen worden.
Die SUST hatte in ihrem Untersuchungsbericht allerdings den Fluginformationsdienst in Samedan kritisiert. Der Dienst habe die Wetterinformationen eines anderen Flugzeuges nicht konsequent weitergegeben.
Auch andere Flugzeuge bekundeten an jenem Tag Probleme. 13 Maschinen waren auf dem Flughafen gemeldet. Sechs Businessjets und drei Turbopropflugzeuge brachen den Anflug entweder ab oder versuchten erst gar nicht, den Flughafen anzufliegen.