Die Atomaufsichtsbehörde ENSI hat die erste Richtlinie zur Stilllegung eines Atomkraftwerkes in die Anhörung geschickt. Mit dem Regelwerk will das ENSI die gesetzlichen Anforderungen für die Stilllegung und den Rückbau von Atomkraftwerken konkretisieren.
Die Richtlinie beinhaltet auch die detaillierten Anforderungen an die Gesuchsunterlagen eines Betreibers für die Stilllegung, wie das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) am Montag mitteilte.
Sie legt weiter fest, welche Grundlagen für die Sicherheit und Sicherung während der Stilllegung gelten und wie der Strahlen- sowie Notfallschutz nach der Ausserbetriebnahme geregelt sind. Es geht ferner darum, was das Stilllegungsprojekt beinhaltet und wie es zu dokumentieren ist.
Der Entwurf der Richtlinie stimmt inhaltlich überein mit den Empfehlungen der Western European Nuclear Regulators‘ Association (WENRA) und der Internationalen Atomenergie-Agentur (IAEA). Die Anhörung des Entwurfs der Richtlinie ist öffentlich und dauert fünf Monate.
Systematische Vorbereitung
Mit der Ausserbetriebnahme eines Atomkraftwerkes verschwinde nicht gleichzeitig das Gefahrenpotenzial, erläutert das ENSI. Die AKW-Betreiber müssten einen Rückbau systematisch vorbereiten.
Nach der Abschaltung werden die letzten beiden Abschnitte im Lebenszyklus einer Anlage beginnen. Das sind der Nachbetrieb und der Rückbau. Erfahrungen im Ausland zeigen laut ENSI, dass der Nachbetrieb bei einer geplanten Ausserbetriebnahme rund fünf Jahre und die Rückbauarbeiten rund zehn Jahre dauern.