Entführer des St. Galler Rechtsanwalts und CVP-Politikers in Haft

Die beiden Entführer eines St. Galler Rechtsanwalts sitzen in Untersuchungshaft, einer in Tschechien, der andere in Deutschland. Das Motiv der Geiselnahme, die für das Opfer glimpflich endete, ist unklar.

Auto des Entführungsopfers (Quelle: Staatsanwaltschaft St. Gallen) (Bild: sda)

Die beiden Entführer eines St. Galler Rechtsanwalts sitzen in Untersuchungshaft, einer in Tschechien, der andere in Deutschland. Das Motiv der Geiselnahme, die für das Opfer glimpflich endete, ist unklar.

Das Entführungsopfer, ein 53-jähriger St. Galler Rechtsanwalt, der im Thurgau lebt, für die CVP auf kommunaler Ebene politisiert und früher auch Mitglied des Grossen Rats war, ist wohlauf. Die Entführer hätten ihm keine körperliche Gewalt angetan, sagte er im Interview mit dem „St. Galler Tagblatt“. Er brauche keine Betreuung.

Deutsche Behörden ermitteln

Laut der Staatsanwaltschaft Hof, die in Absprache mit der St. Galler Staatsanwaltschaft die gesamte Strafverfolgung übernommen hat und die internationalen Ermittlungen in diesem recht dubiosen Entführungsfall fortführt, ist unklar, weshalb die beiden Entführer mit einer Waffe bedrohten und nach Deutschland verschleppten.

Sie hatten den Anwalt am vergangenen Samstag in einer Tiefgarage in St. Gallen gezwungen, sich in den Fond seines Wagens zu setzen und mit ihnen nach Deutschland zu fahren. Wie der Rechtsanwalt im Interview sagt, musste er den Tätern das Navigationsgerät im Wagen bedienen. Was folgte, war eine knapp zehn Stunden dauernde Irrfahrt.

Auf Feldweg freigelassen

Diese endete auf einem Feldweg in Kautendorf. Dort liessen die Täter ihr Opfer frei. Der St. Galler Rechtsanwalt konnte dank der Hilfe von Einwohnern der Ortschaft Kautendorf die Polizei verständigen.

Einen Tag später wurde laut Communiqué der Staatsanwaltschaft Hof einer der Entführer in Krovi in Tschechien festgenommen; dort wurde auch der Wagen des entführten Schweizers sichergestellt. Der zweite Entführer stellte sich am Montag in Prina in Sachsen. Für ihn werden die tschechischen Behörden um Auslieferung nach Deutschland ersucht.

Die Staatsanwaltschaft Hof hat gegen die beiden Entführer einen Haftbefehl wegen Geiselnahme und schwerer räuberischer Erpressung erwirkt. Die beiden Entführer hatten laut dem Opfer mit dessen Bankkarten in Zürich an einem Bancomaten Geld abgehoben.

Nächster Artikel